Die Vorlesung "Legal and Compliance Requirements for IT Governance" soll die Grundkenntnisse der rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Implementierung einer Compliance-Organisation in den verschiedenen Unternehmensformen, von der mittelständischen GmbH bis zum internationalen Großkonzern, vermitteln. Die Teilnehmer erhalten eine Übersicht über die hierfür wesentlichen Rechtsgebiete und deren praktische Relevanz im Rahmen der Compliance. Gerade Nichtjuristen sollen anhand der Vorlesung in die Lage versetzt werden, bei der Beratung von Unternehmen mögliche Compliance-Themen zu identifizieren und Compliance-Systeme zu entwerfen, die ein regelkonformes Verhalten der Unternehmen gewährleisten sollen.
Trotz seiner unbestreitbaren Konjunktur in den letzten Jahren unterliegt das Thema Compliance auch in Deutschland einer ambivalenten Betrachtungsweise: Angesichts auch deutsche Unternehmen betreffende Skandale um schwarze Konten, Datenschutzverletzungen etc. und deren rechtlichen wie wirtschaftlichen erheblichen Folgen, steigt unter deutschen Unternehmen das Bedürfnis nach der Implementierung von Compliance-Systemen. Demgegenüber finden sich die nicht immer unberechtigten Vorbehalte, es werde ein weiterer Verwaltungsapparat geschaffen, der zu mehr Bürokratie und Kosten sowie einer Beeinträchtigung der Effizienz führt. Hierin liegt die Herausforderung bei der Implementierung eines Compliance-Systems: Maßnahmen, die ein regelkonformes Operieren von Unternehmen gewährleisten sollen, können nur erfolgreich sein, wenn sie auf die entsprechende Akzeptanz im Unternehmen treffen und den Anforderungen der alltäglichen Arbeitsabläufe angepasst sind. Die Vorlesung soll den Teilnehmern die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte erläutern, auf die es bei der Schaffung von Compliance-Systemen ankommt. Hierbei kommt es nicht auf ein Detailwissen an, sondern vielmehr auf die Schaffung eines praxisorientierten Grundverständnisses für Compliance-relevante Rechtsthemen. Zunächst wird die Corporate Governance eines Unternehmens erläutert, also der Ordnungsrahmen, innerhalb dessen die Leitung eines Unternehmens stattfindet. Anschließend werden die einzelnen Rechtsgebiete dargestellt, die sich in Bezug auf Haftungsthemen für Unternehmen als besonders wichtig erweisen. Neben dem allgemeinen Aufbau und den Grundsätzen dieser Rechtsgebiete werden praxisrelevante Einzelthemen vertieft dargestellt. Zuletzt werden dann die Möglichkeiten und Anforderungen in Hinsicht auf Compliance-Systeme und deren Implementierung, insbes. durch eine IT-Governance, behandelt.
Gliederung:
Weitere Quellen werden unter Umständen noch während der Veranstaltung bekanntgegeben.
Rechtsanwalt David Sänger