Arbeitszeitmodelle und Arbeitsorganisation

Die Universität Bamberg bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Höchstmaß an Flexibilität bei der zeitlichen und räumlichen Gestaltung ihres Arbeitspensums. 

Es gibt keine Kernzeiten mit Anwesenheitspflicht.

Die tägliche Arbeitszeit ist frei einteilbar zwischen 6.30 Uhr und 19.00 Uhr. Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wird im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen der Arbeitszeit im Einzelfall Beschäftigten mit Familienpflichten sowie bei Fort- und Ausbildung bei Notwendigkeit über die gleitende Arbeistzeit hinaus eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht.
 

Überstunden können im Rahmen der Gleitzeitregelung ausgeglichen werden.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von diesen Rahmenarbeitszeiten nicht betroffen und können ihre Arbeistzeit noch flexibler gestalten.
 

Telearbeit ist möglich.

Telearbeit ist generell bei solchen Aufgabenfeldern möglich, bei denen die Anwesenheit vor Ort nicht erforderlich ist. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, deren berufliches Aufgabenfeld die Arbeit zuhause zulässt, kann Telearbeit praktizieren. Voraussetzung ist ein Arbeitszimmer. Bei der Einstellung und auf Personalversammlungen wird auf diese Möglichkeit zusätzlich hingewiesen. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten der Personalabteilung
 

Die Beurlaubung für die Pflege von Kindern oder kranken Angehörigen ist jederzeit problemlos möglich.
 

Eine Reduzierung auf eine Teilzeitbeschäftigung ist ebenfalls problemlos möglich.

Teilzeitbeschäftigungen sind mit allen erdenklichen Anteilen an Vollzeitbeschäftigungen möglich.
 

Die Übernahme von Leitungsstellen in Teilzeit ist möglich und wird seit langem praktiziert.
 

Weitere Flexibilisierungsmaßnahmen werden in der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule" regelmäßig mit Personalabteilung und Personalrat diskutiert. Bisher ließen sich immer Einzelfalllösungen finden, die sowohl dem Wunsch nach Flexibilisierung als auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung trugen.