Zweitstudium

Falls Sie zum Bewerbungsschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben, zählen Sie zu den sogenannten "Zweitstudienbewerber:innen" und konkurrieren nur mit Bewerber:innen, welche bereits ein Studium abgeschlossen haben. Bei Zweitstudienbewerber:innen erfolgt die Auswahl nicht nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder der Wartezeit, sondern ausschließlich nach den Gründen für das Zweitstudium und nach der Abschlussnote des Erststudiums. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben.

Zweitstudienbewerber:innen sind nicht, wer vor dem 01.10.1991 ein Studium an einer Hochschule in den neuen Bundesländern abgeschlossen hat.

 

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Hinweis:

Platz für Ihre Begründung zu Ihrem Zweitstudium finden Sie im Antragsformular. Falls Sie dennoch mehr Platz benötigen, reichen Sie bitte nicht mehr als eine zusätzliche DIN A4 Seite ein.