Aufnahmemodalitäten

Die Aufnahme in die Graduate School setzt voraus, dass die nach der jeweils einschlägigen Promotionsordnung vorgesehenen Mindestzulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (u.a. fachlich einschlägiger Studienabschluss) und sich ein Mitglied der Graduate School schriftlich gegenüber dem Sprecher bzw. der Sprecherin bereit erklärt hat, die Erstbetreuung des Promotionsprojektes zu übernehmen.

Über die Aufnahme entscheidet der Sprecher bzw. die Sprecherin der Graduate School gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Promotionsausschuss. Dementsprechend sind schriftliche Bewerbungen(44.3 KB) für die Aufnahme in die Graduate School an den Sprecher oder die Sprecherin zu richten. Es können auch auswärtige Antragsteller und Antragstellerinnen einen Aufnahmeantrag stellen, wenn sie von Mitgliedern der Graduate School betreut werden.

Mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung(59.3 KB)wird der Bewerber bzw. die Bewerberin in die Graduate School aufgenommen.