Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an inländischen oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, anrechnen möchten, so sollten Sie sich frühzeitig mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. Module können anerkannt werden, sofern nicht wesentliche Unterschiede der erworbenen Kompetenzen in Inhalt, Niveau oder Umfang bestehen oder fachdidaktisch zum Studiengang passend geeignet sind.

Bei Fragen zum Anrechnungsprozess können Sie jederzeit den Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) kontaktieren.

Beachten Sie bitte die FAQ
Beachten Sie bitte die Fristen für die Anerkennung von Studienleistungen(299.8 KB, 2 Seiten)

Sofern Ihnen ein Auslandsstudium bevorsteht, beachten Sie bitte die Informationen zum Learning Agreement

Formulare für die Anrechnungen

Die Formulare finden Sie im VC - Informationen des Prüfungsausschusses WI/IISM/WipaedWI (nach der Anmeldung).

Anrechnungsprozess

Für die Anrechnung werden zwei verschiedene Anrechnungsarten unterschieden: Gleichwertigkeitsanrechnungen (Modulanrechnung) und Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit (Modulgruppenanrechnung).

Gleichwertigkeitsanrechnungen (Modulanrechnung) 

Haben Sie in Ihrem vorangegangenen Studium ein Modul belegt, das inhaltlich gleichwertig zu einem Bamberger Modul ist, und Sie sich dieses auswärtig absolvierte Modul für ein Bamberger Modul anrechnen lassen möchten (Gleichwertigkeitsanrechnung), so lassen Sie sich vom jeweiligen Modulverantwortlichen (zu finden im Modulhandbuch in der jeweiligen Modulbeschreibung) die Gleichwertigkeit des auswärtig absolvierten Moduls zu dem Bamberger Modul bestätigen.

Reichen Sie dazu bei dem Modulverantwortlichen eine ausführliche Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of Recod ein. Ebenfalls muss eine ausgefüllte Gleichwertigkeits- bescheinigung beigefügt werden. Sofern eine Gleichwertigkeit besteht, bestätigt der oder die Modulverantwortliche dies auf dem Zeugnis/Gleichwertigkeitsbescheinigung.

  • Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ist zwingendermaßen erforderlich, wenn Sie ein Modul auf ein Pflichtmodul in Ihrem Studiengang anrechnen lassen möchten.
  • Wenn eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt wurde, werden die für das Bamberger Modul definierten ECTS-Punkte vergeben.

Das Formular finden Sie hier: Gleichwertigkeitsbescheinigung (Modulanrechnung)

Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit (Modulgruppenanrechnung)

Haben Sie in Ihrem vorangegangenen Studium ein Modul belegt, das inhaltlich nicht gleichwertig zu einem Bamberger Modul ist, kann die Gleichwertigkeitsprüfung durch einen Modulverantwortlichen entfallen. Stattdessen prüft die Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ob das Modul in einem Wahlpflichtbereich eingebracht werden kann. Die Anrechnung kann dann erfolgen, wenn das Modul inhaltlich und fachdidaktisch zum Studiengang passt. Reichen Sie dazu bei der Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) eine ausführliche Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of Records ein (per Mail). 

  • Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die Module mit an der auswertigen Hochschule vergebenen ECTS-Punkten angerechnet.

Finale Anrechnung der Prüfungsleistungen nach Überprüfung

Nachdem Sie alle Gleichwertigkeitsbescheinigungen bei den Modulverantwortlichen angefragt sowie Rückmeldung zu diesen erhalten haben und ggf. die Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit mit dem Assistenten des Prüfungsausschusses abgestimmt haben, reichen Sie einen Antrag zur Anrechnung gemeinsam mit dem Zeugnis bzw. Transcript of Record der auswärtigen Hochschule und den Gleichwertigkeitsbestätigungen beim Assistenten des Prüfungsausschusses ein (per Mail und Scan der Gleichwerigkeitsbescheinigungen).

Das Formular finden Sie hier: Antrag auf Anrechnung

Anrechnung Scheinmodul:

Leistungsnachweise in Form von "Scheinen" sollten inzwischen weitgehend der Vergangenheit angehören. Grundsätzlich sollten Sie sich, wenn Sie sich für eine Prüfung nicht über FlexNow anmelden können, immer fragen, ob diese Prüfungsleistung überhaupt (noch) in Ihren Studiengang einbringbar ist! In einigen Sonderfällen kann es jedoch immer noch auftreten, dass die Prüfungsanmeldung nur als "Scheinteilnehmer/in" erfolgen kann. Es ist also immer sinnvoll, die Verwendbarkeit des Scheins vorab mit dem Prüfungsausschuss zu klären. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie Prüfungen "auf Schein" absolvieren, die Sie nicht mehr in Ihr Studium einbringen können. 

Beantragen Sie die Anrechnung eines auf Schein erworbenen Moduls, reichen Sie den Schein beim Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ein.

Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen 

Auch Kompetenzen, die Sie außerhochschulisch, z.B. im Rahmen einer Ausbildung erworben haben, sind potentiell anrechenbar. Im Unterschied zur Anerkennung hochschulischer Kompetenzen setzt die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten jedoch die "Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau" voraus. Dieses Kriterium ist gerade für außerhochschulische Kompetenzen nur selten erfüllt. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI). Als Zeugnisse reichen Sie bitte das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Prüfungszeugnis ein. Eine Ausnahme stellt hierbei die Anerkennung für Buchführung dar, denn diese wird von dem Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) geprüft. Grundsätzlich gilt das Verfahren für die Anrechnung analog zur Gleichwertigkeitsanrechnungen (Modulanrechnung). Die Module werden dann i.d.R. ohne Note angerechnet, d.h. diese Module gehen auch nicht in die Notenberechnung der Endnote mit ein.