Studiengangswechsel

Wenn Sie bereits an der Universität Bamberg eingeschrieben sind, im kommenden Semester Betriebswirtschaftslehre, Internationale Betriebswirtschaft, Finance & Accounting, Value Chain Management & Business Ecosystems oder Wirtschaftspädagogik studieren wollen und anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen, , Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erbracht haben oder im laufenden Semester erbringen werden, stellen Sie beim Prüfungsausschuss einen Anrechnungsantrag(87.8 KB).

Anträge auf Anrechung sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Studienbeginn in Bamberg zu stellen.

Für Anträge sind die aktuellen Formulare zu verwenden (siehe oben).

Umfang der anrechenbaren Leistungen

In den Bachelor- und Masterstudiengängen können äquivalente Prüfungsleistungen angerechnet werden.

 

Anrechnungsantrag

Sobald Sie eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erhalten haben, müssen Sie die anzurechnenden Leistungen unverzüglich beantragen.

Füllen Sie zunächst den Anrechnungsantrag(87.8 KB) aus.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Nachweise legen Sie den Fachvertretern vor, deren Leistungen Sie anerkennen lassen wollen. Dies entfällt dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die genau so auch Gegenstand Ihres neuen Studiengangs sind. Die Fachvertreter bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie, soweit notwendig, alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschuss mit folgenden Unterlagen ein:

  • Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der Fachvertreter (soweit notwendig)
  • Nachweise in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind alle Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Bei einem Wechsel zum Sommersemester sollte der Antrag bis 31. März und bei einem Wechsel zum Wintersemester bis 30. September gestellt werden.

Die Anrechnungsentscheidung und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester wird per E-Mail bekannt gegeben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Umschreibung soll während der regulären Einschreibefrist erfolgen und muss spätestens am Ende der ersten Woche der Vorlesungszeit des Semesters vorgenommen werden, in dem der Studiengang gewechselt werden soll. Näheres legt die Studierendenkanzlei fest.