Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium bietet gerade für Studierende mit Kindern, für Studierende mit Nebentätigkeiten oder für Studierende mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen eine Chance, die Studienbelastung während des Semesters zu reduzieren und dafür die Studiendauer zu verlängern.

Die Studiendauer des Bachelorstudiengangs beträgt 12 Semester statt 6 Semester, die des Masterstudiengang 6 oder 8 Semester statt 3 oder 4 Semester.

Die Einschreibung in einen Teilzeitstudiengang ist ohne Angabe von Gründen möglich. Auch der Wechsel von einem Vollzeit- zu einem Teilzeitstudium ist zu jedem Semester möglich. Die geforderten Studienleistungen halbieren sich pro Semester entsprechend.

Das Teilzeitstudium wird durch die Ordnung für das Teilzeitstudium geregelt.