Anrechnungen von Prüfungsleistungen & Learning Agreements

Learning Agreement

Vor Auslandsaufenthalt wird für ein Learning Agreement benötigt:

  • Formular Learning Agreement, das auf der Homepage der zuständigen Prüfungsausschüsse zu finden ist
  • Deutsche oder Englische Übersetzung der Kursbeschreibung der ausländischen Universität bzw. einen ausführlichen Syllabus einschl. ECTS-, SWS-Zahlen

Anerkennung

1) Bei Studienort- oder Studiengangwechslern:

  • Beschreibung der besuchten Vorlesung einschl. ECTS-/SWS-Zahlen
  • Bescheinigung, dass Sie die Prüfung bestanden haben
  • je nach Studiengang: ggf. Formblatt für die Anrechnung vom Prüfungsausschuss

 2) nach Auslandsaufenthalt wird benötigt:

  • Bescheinigung, dass Sie den bewilligten Kurs bestanden haben
  • je nach Studiengang: ggf. Formblatt für die Anrechnung vom Prüfungsausschuss

Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Anne Leucht

 

Gutachten & Empfehlungsschreiben

benötigte Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Notenauszug (mit mindestens guten Noten im mathematischen Bereich)
  • Lebenslauf
  • ggf. Antragsformulare, Fristen, Richtlinien des Adressaten
  • falls Gutachten auf Basis von WiMa I/II erstellt werden soll (bei aktiver Teilnahme in V/Ü/T) : Name des Tutors

Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Anne Leucht