Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Die Festlegung der Pflegegrade wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen. Die dort beschäftigten Gutachter und Gutachterinnen ermitteln während eines angekündigten Hausbesuchs den Hilfebedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung und die persönliche Grundpflege.

Die Richtlinien zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, wie Sie die Begutachtung vorbereiten können und wie die Einordnung in die Pflegegrade erfolgt, finden Sie auf der Homepage des MDK. Wichtig für die Einschätzung des Pflegeaufwandes ist, dass Sie die pflegerischen Tätigkeiten und den entsprechenden Aufwand über mehrere Wochen dokumentieren. Entsprechende Pflegetagebücher erhalten Sie bei vielen Kranken- und Pflegekassen.
 
Erklärfilm von Kursana: Pflegegrade