Wie ist die gesetzliche Lage für Berufstätige mit Pflegeverantwortung? Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen, die alle Formen der Freistellung im Rahmen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes betreffen (Stand 09/2016). Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind für das Thema Angehörigenpflege gesetzliche sowie tarifliche Regelungen maßgeblich.

Eine Übersicht welche Rechtsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz bestehen finden Sie hier(155.5 KB).

Für welche Personen kann ich die Auszeit nehmen?

  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehepartner, Lebenspartner
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder des Ehegatten oder des Lebenspartners

In jedem Fall aber sollten sich betroffene Beschäftigte zunächst immer an die Personalabteilung wenden, um die rechtliche Situation zu klären.