Die eigenen Interessen wahren

Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen, egal ob jung oder alt. In einem solchen Fall ist es gut, wenn der Betroffene vorgesorgt und schriftliche Willenserklärungen verfasst hat. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung hat jeder Mensch die Möglichkeit, den eigenen Willen für den Ernstfall verbindlich festzuhalten.

Nur wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicher sein, dass eine Person des eigenen Vertrauens erforderlichenfalls rechtlich wirksame Entscheidungen treffen kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist keine Frage des Alters. Man kann auch als junger Mensch in die Situation kommen, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können. Die Vorsorgevollmacht regelt in einem solchen Fall, dass eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie handeln, entscheiden und Verträge abschließen kann. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten oder der Beauftragten jederzeit wieder entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Weitere Informationen sowie Formulare zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und bei der Stadt Bamberg. Die Betreuungsstelle der Stadt Bamberg kann die Vollmacht beglaubigen.
 

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Sie üben also ein Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

In einer Betreuungsverfügung wird auf Antrag bei Gericht eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin bestellt. Der Betreuer oder die Betreuerin wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr selbst bewältigen können. Das Gericht prüft, ob der von Ihnen gewünschte Vertreter oder die gewünschte Vertreterin für diese Aufgabe geeignet ist. Nur dann wird Ihrem Wunsch entsprochen, andernfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus. Eine Broschüre zum Betreuungsrecht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und weitere Informationen bei der Betreuungsstelle der Stadt Bamberg.

Eine Ergänzung zur Vollmacht stellt die Notfallmappe dar. Zur Verfügung gestellt von der berufundfamilie Service GmbH.

Im Wesentlichen enthält die Notfallmappe Formulare, auf denen private Informationen eingetragen werden können, die in einem gesundheitlichen Notfall von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen, sodass im Notfall die wichtigsten Informationen schnell griffbereit sind.

Mit dieser Mappe verschafft man sich und seinen Angehörigen einen umfassenden Überblick über seine wichtigsten persönlichen Unterlagen – für alle Fälle. Es können wichtige Dokumente übersichtlich zusammengestellt, sortiert und aufbewahrt werden (z.B. Verfügungen, Finanz- und Versicherungsunterlagen etc.).

Außerdem finden sich wichtige Informationen und nützliche Hinweise, zum Beispiel zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Krankenhauseinweisung oder Trauerfall.

Ein persönliches Exemplar kann jederzeit im Familienbüro, Kapuzinerstr. 25, Raum 00.16 abgeholt oder per E-Mail an familienbuero@uni-bamberg.de angefordert werden.

Die Datei gibt es hier auch als Download(3.8 MB).