Die vom Senat der Universität Bamberg beschlossene Satzung gibt Auskunft über Erhebung und Höhe der Studienbeiträge.
Die fakultätsinterne Arbeitsgruppe Studienbeiträge berät über eingehende Anträge und schlägt dem Fakultätsrat ein Konzept über die Verwendung der Studienbeiträge vor.
Mit Studienbeiträgen werden an der Fakultät Huwi überwiegend Mitarbeiterstellen und Lehraufträge finanziert. Informationen zu den bewilligten Mitarbeiterstellen finden Sie in der folgenden Übersicht:
Mitarbeiterstellen aus Studienbeiträgen ab SS 2011
Die Verteilung der Studienbeitragsmittel in der Fakultät Humanwissenschaften basiert auf dem von der fakultätsinternen Arbeitsgruppe und vom Fakultätsrat beschlossenen
Drei-Säulen-Konzept, das eine Verteilung der Mittel durch Studienbeitragskommission, Dekan/in und den Lehreinheiten vorsieht.
Die Lehreinheiten können diese Mittel für die Finanzierung von Tutoren, Hilfskräften, Exkursionen, Literatur und Sachaufwendungen einsetzen.
Informationen über das allgemeine Verfahren zur Verwendung der Studienbeiträge und zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.