Die Universität verleiht durch die Fakultäten Humanwissenschaften und Geistes- und Kulturwissenschaften den akademischen Grad "Doktorin der Philosophie"/ "Doktor der Philosophie" ("Dr. phil.") der Universität Bamberg auf Grundlage der Promotionsordnung.
Die Promotion dient dem Nachweis einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung.
Die Promotionsleistungen bestehen aus einer vom Kandidaten verfassten schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.
Die Promotionsverfahren werden vom Antrag auf Zulassung (Beginn des Verfahrens) bis zur mündlichen Prüfung (vorläufiger Abschluss des Verfahrens) im Promotionsbüro bearbeitet.
Der Promotionsausschuss entscheidet vor Beginn des Verfahrens über Besonderheiten bei der Zulassung und nimmt die ihm durch die Promotionsordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.