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Die Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahren ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen und sich unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat möglichst innerhalb von höchstens vier Jahren für die Berufung auf eine Professur in einem bestimmten Fachgebiet zu qualifizieren. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der hierfür erforderlichen wissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Eignung; sie führt zur Feststellung der Lehrbefähigung in einem bestimmten Fachgebiet.

Die Habilitationsordnung finden Sie hier.

Eine Aufstellung der Habilitationsverfahren der Fakultät seit 1994 entnehmen Sie bitte dieser Seite.