Deutsch-französische Hochschule fördert binationalen BA-Studiengang Geschichte Bamberg-Strasbourg
ausführlich
Anders als andere bayerische Universitäten verfügt die Universität Bamberg nicht über einen eigenen Lehrstuhl für Landesgeschichte. Die Aufgabe, die Landesgeschichte in Forschung und Lehre zu vertreten, ist eine gemeinsame Querschnittsaufgabe aller Lehrstühle und Professuren des Instituts für Geschichte, insbesondere der Lehrstühle für Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte und Neueste Geschichte, jedoch werden auch in den anderen Teilbereichen (insbesondere in der Wirtschafts- und Innovationsgeschichte und in der Didaktik der Geschichte) immer wieder Themen von landesgeschichtlicher Bedeutung behandelt.
Studierende mit landeshistorischen Interessen wenden sich bitte an den Lehrstuhl bzw. die Professur, in deren Bereich ihr Interessenschwerpunkt fällt. Die in der LPO vorgesehenen landesgeschichtlichen Lehrveranstaltungen werden von den o.g. Lehrstühlen und Professuren angeboten. Der Erwerb eines landesgeschichtlichen Leistungsnachweises setzt in Seminaren in der Regel die Anfertigung einer Hausarbeit mit landesgeschichtlichem Thema voraus. Für alle anderen Lehrveranstaltungen ist den Lehrveranstaltungsankündigungen zu entnehmen, ob und unter welchen Bedingungen ein landesgeschichtlicher Leistungsnachweis erworben werden kann.
Ab dem WS 2010/2011 setzt das Institut für Geschichte die Forderungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach expliziter Ausweisung von Bayerischer Landesgeschichte in seine Modulordnung um.
Studierende in LPO neu (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) mit Unterrichtsfach müssen demnach eine verpflichtende Mindestpunktzahl (7 bzw. 11 LP) in Bayerischer Landesgeschichte nachweisen.
In der neuen Modulordnung findet sich dies teils in einem eigenen Modul Bayerische Landesgeschichte (Gymnasium, Realschule), teils in ein geändertes Lehramtsmodul integriert (Unterrichtsfach Grund- und Hauptschule) wieder.
Folgende Lehrveranstaltungen können im Sommersemester 2013 hierfür verwendet werden:
Pflichtbelegung BLG (LPO) (Stand: 18.03.2013)