Widerspruch und sog. Härtefall

Die Rechtsordnung der Universität Bamberg sieht formal die Möglichkeit eines sog. Härtefallantrags im Zusammenhang mit universitären Prüfungen nicht vor.

Der Prüfungsausschuss hat im Falle studentischer Kontaktaufnahme vor Ablegen einer betreffenden Prüfung bestenfalls informelle, beratende Funktion, agiert jedoch nicht rechtsverbindlich; die Annahme einschlägiger Anfragen ist nicht verpflichtend.

Nachendgültiger Eröffnung des Prüfungsergebnisses ist ein solches Ansinnen gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird dort regelmäßig darauf verwiesen, dass Studierende in jedem Falle eigenverantwortlich entscheiden, ob sie an einer Prüfung teilnehmen oder nicht.

Ein Widerspruch gegen einen universitären Bescheid (z.B. endgültig nicht bestandenes Modul, Exmatrikulation) ist an die Universität Bamberg als Gesamtinstitution zu richten, der Prüfungsausschuss ist hier kein direkter Ansprechpartner.