Hier finden Sie die schematische Darstellung des Anerkennungsverfahrens
Um Ihre im Ausland erworbenen Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, können Sie das folgende Formular
Anerkennungsvereinbarung verwenden. Das Formular soll von dem/der Fachvertreter/in und vom Fakultätskoordinator unterschrieben werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Originalunterlagen (Studien-/Prüfungsnachweise, Transcript of Records) vorzulegen.
Wenn die Note der Leistung in die Studiennote einfließen soll, rechnet der Koordinator für Austauschprogramme die erzielte Note um (das Umrechnungsverfahren finden Sie
hier).
Bitte beachten: Ohne Stempel und Unterschrift von FachvertreterInnen und Koordinator ist eine Anerkennung nicht möglich.
Wichtige Hinweise:
Diplomstudiengänge
Sie dürfen beliebig viele Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen bzw. anrechnen lassen. Sie müssen hierfür auch dem Prüfungsamt eine Bestätigung vom zuständigen Prüfungsausschuss einreichen, der ggf. über eine Hochstufung entscheidet.
Magisterstudiengänge
Sie dürfen maximal eine Studien-/Prüfungsleistung anerkennen bzw. anrechnen lassen, ohne hochgestuft zu werden. Falls Sie mehrere Studien-/Prüfungsleistungen einreichen, werden Sie entsprechend hochgestuft.
Lehramtstudiengänge (alte LPO)
Sie dürfen beliebig viele Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen bzw. anrechnen lassen. Eine Hochstufung erfolgt lediglich, wenn Sie diese beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.