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Informationen über die Anerkennung bzw. Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen in den Studiengängen Diplom, Magister und Lehramt (alte LPO)

pdf Hier finden Sie die schematische Darstellung des Anerkennungsverfahrens

 

Um Ihre im Ausland erworbenen Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, können Sie das folgende Formular pdf Anerkennungsvereinbarung verwenden. Das Formular soll von dem/der Fachvertreter/in und vom Fakultätskoordinator unterschrieben werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Originalunterlagen (Studien-/Prüfungsnachweise, Transcript of Records) vorzulegen.

Wenn die Note der Leistung in die Studiennote einfließen soll, rechnet der Koordinator für Austauschprogramme die erzielte Note um (das Umrechnungsverfahren finden Sie pdf hier).

Bitte beachten: Ohne Stempel und Unterschrift von FachvertreterInnen und Koordinator ist eine Anerkennung nicht möglich.

 

Wichtige Hinweise:

Diplomstudiengänge

Sie dürfen beliebig viele Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen bzw. anrechnen lassen. Sie müssen hierfür auch dem Prüfungsamt eine Bestätigung vom zuständigen Prüfungsausschuss einreichen, der ggf. über eine Hochstufung entscheidet.

Magisterstudiengänge

Sie dürfen maximal eine Studien-/Prüfungsleistung anerkennen bzw. anrechnen lassen, ohne hochgestuft zu werden. Falls Sie mehrere Studien-/Prüfungsleistungen einreichen, werden Sie entsprechend hochgestuft.

Lehramtstudiengänge (alte LPO)

Sie dürfen beliebig viele Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen bzw. anrechnen lassen. Eine Hochstufung erfolgt lediglich, wenn Sie diese beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.