● Vervollständigung der Anerkennungsvereinbarung = fachliche Anerkennung (durch den/die Fachvertreter/in)
Die Anerkennungsvereinbarung und ggfs. der Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen sind zusammen mit dem Transcript of Records bei dem/der Fachvertreter/in zur abschließenden fachlichen Anerkennung vorzulegen.
Die Note, die in die Studiennote einfließen soll und im Zeugnis steht, rechnet der Koordinator für Austauschprogramme nach einem festgelegten Schema um (das Umrechnungsverfahren finden Sie
hier).
Hinweis für Anerkennungen im Studium Generale:
Leistungen im Studium Generale können Sie sich von einem Fachvertreter Ihres Hauptfaches anerkennen lassen. Bei Unklarheiten können Sie uns kontaktieren.
Bitte beachten: Ohne Stempel und Unterschrift von FachvertreterInnen und Koordinator ist eine Anrechnung nicht möglich.
Sind alle Anerkennungsvereinbarungen unterschrieben, können Sie mit der Anrechnung, dem Teil 2 des Verfahrens, fortfahren.