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Schritt 1: Vor Beginn des Auslandsaufenthalts

● Die Anerkennungsvereinbarung mit dem/der Fachvertreter/in

Generelle Voraussetzung für die Anrechnung von Auslandsstudien- und Prüfungsleistungen ist eine pdf Anerkennungsvereinbarung pro Studien- oder Prüfungsleistung. Diese Vereinbarung wird mit dem/r jeweiligen Fachvertreter/in der Universität Bamberg abgeschlossen. Diese/r kann einen pdf Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen / Leistungsnachweise an der ausländischen Hochschule (pdf English version) verlangen, was als Option im Formular "Anerkennungsvereinbarung" vorgesehen ist.

Fachvertreter/innen sind alle Professoren/innen und selbstständige Leiter/innen eines Fachgebietes sowie deren Beauftragte. Eine Liste der Fachvertreter/innen und der von ihnen zeichnungsberechtigten Beauftragten in der Fakultät GuK finden Sie pdf hier

Für eine Beratung bei Fragen und Problemen mit Anerkennungsvereinbarungen steht der Koordinator für Austauschprogramme der Fakultät den Studierenden und Fachvertretern/innen gern zur Verfügung.

Das Formular für die Anerkennungsvereinbarung besteht aus vier Teilen:

  • der Vereinbarung
  • der Änderungsvereinbarung
  • der Notenumrechnung
  • der fachlichen Anerkennung selbst.

Das Formular ist für jeden der drei Schritte bei dem/der Fachvertreter/in vorzulegen (bei Änderungen ist auch eine spätere Vorlage möglich, s.u.)


pdf Muster eines vollständig ausgefüllten Anerkennungsvereinbarungsformulars

pdf Muster Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen / Leistungsnachweise an der ausländischen Hochschule