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Das Büro ist am 1. und am 2. Mai geschlossen.


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Checkliste

Diese Unterlagen müssen Sie für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland bei dem Koordinator für Austauschprogramme der Fakultät GuK einreichen:

Bitte beachten: Ohne Stempel und Unterschrift von Fachvertretern/innen und Koordinator ist eine Anrechnung nicht möglich.

  • Zeugnis ("Transcript of Records") in Kopie bei gleichzeitiger Vorlage des Originaldokuments, oder als amtlich beglaubigte Kopie