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Allgemeine Informationen

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gleichwertig sind.

Dieses Verfahren bezeichnet man als fachliche Anerkennung, welche durch eine/n Fachvertreter/in bestätigt wird. 

Danach folgt die studienrelevante Anrechnung der im Ausland absolvierten Kurse, welche durch den Koordinator für Austauschprogramme abgewickelt wird.

 

pdf Hier finden Sie die schematische Darstellung des Verfahrens.

Für eine detaillierte Beschreibung klicken Sie hier.

 

 

-----> Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement, das Sie im Rahmen des Austauschprogrammes vom Akademischen Auslandsamt erhalten und das Teil Ihres Stipendienvertrags ist, reicht alleine für die Anerkennung/Anrechnung der von Ihnen absolvierten Kurse nicht aus!

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Anträge auf Anrechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Ende des Auslandsaufenthalts gestellt werden.