Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, werden angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gleichwertig sind.
Es ist wichtig, dass Sie sich bereits vor dem Auslandsaufenthalt bei den Fachvertretern/innen nach der Möglichkeit der fachlichen Anerkennung von Leistungen erkundigen!
Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Anträge auf Anrechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Ende des Auslandsaufenthalts gestellt werden.
Wählen Sie zunächst die Art Ihres Studienganges: