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Zulassung zum Promotionsstudium

Zulassungsgesuch

In der Fertigstellungsphase der Dissertation sollte das Zulassungsgesuch beim Promotionsbüro eingereicht werden. Welche Unterlagen hierfür nötig sind, finden Sie auf dem Anmeldeformular. Entscheidend ist hier auch, ob Sie sich für die Disputation oder das Rigorosum als Form der mündlichen Prüfung entschieden haben. Es ist unbedingt nötig, schon im Vorfeld mit den gewünschten Prüfern Kontakt aufzunehmen und ihre Bereitschaft zur Abnahme der Prüfung zu erkunden. Bei der Disputation ist es wichtig, dass das vierte Mitglied der Prüfungskommission aus einer anderen Fächergruppe (s. Anlage 1  PromO) als der Erstgutachter stammt. Der Vorsitzende der Prüfungskommission wird durch den Vorsitzenden des Promotionsausschusses benannt. Es empfiehlt sich daher für den Prüfling, mit dem Promotionsbüro im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Im Folgenden kann dann mit dem benannten Vorsitzenden der Termin abgesprochen werden.

pdf Zulassungsgesuch Disputation

pdf Zulassungsgesuch Rigorosum