Kandidaten mit ausländischem Hochschulabschluss
Kandidaten mit ausländischem Hochschulabschluss können sich ebenfalls zum Promotionsstudium einschreiben, für sie gelten jedoch verschiedene zusätzliche Bestimmungen:
- Jeder Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss, der an der Universität Bamberg promovieren will, muss sich zunächst beim Akademischen Auslandsamt um Zulassung zum Promotionsstudium bewerben. Zur Bewerbung müssen die hier aufgezählten Unterlagen eingereicht werden.
- Das Akademische Auslandsamt der Universität Bamberg entscheidet in jedem Einzelfall über die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses als Voraussetzung zur Promotion (Äquivalenzfeststellung).
- Desweiteren muss der Kandidat/die Kandidatin ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Hat das Akademische Auslandsamt die Äquivalenzfeststellung getroffen, ist es notwendig, die Zulassung zur Promotion an der Universität Bamberg zusätzlich beim Promotionsausschuss der Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissenschaften zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
Formular: Antrag auf Anerkennung eines ausländische Hochschulabschlusses als Voraussetzung zur Promotion
- Zulassung zum Promotionsstudium, ausgestellt durch das Akademische Auslandsamt
- die Äquivalenzfeststellung des Akademischen Auslandsamtes inkl. Bestätigung ausreichender Deutschkenntnisse
- amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Diplomzeugnisses
- Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen Ausbildung (Schulen, Studium usw.)
- Begründung der Antragstellung
Falls die Zeugnisse zu 4. nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.
Bitte erfüllen Sie auf jeden Fall diese Anforderungen, bevor Sie mit Ihrer Dissertation beginnen, damit Sie sicher sein können, dass Sie an der Universität Bamberg zur Promotion zugelassen sind.