01.01.13
Das Büro der Frauenbeauftragten ist während der Vorlesungszeit Dienstag bis Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen werden in den News bekannt gegeben.
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Pünktlich zum Semesterstart ist wieder die kUNIgunde, das Informationsheft der Frauenbeauftragten, erschienen.
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Die Aufgaben der Frauenbeauftragten an bayerischen Universitäten sind im neuen Bayerischen Hochschulgesetz vom 2006 folgendermaßen definiert:
"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende [...]
Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft."
Für allgemeine Beratung in frauenspezifischen Angelegenheiten, Frauenförderung, Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung ist im Wesentlichen die Frauenbeauftragte der Universität zuständig.
Für fakultätsspezifische Anliegen sind die Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät zuständig. Für Anregungen, Beschwerden oder Fragen innerhalb der Fakultät sind sie die erste Anlaufstelle. Weitere Aufgaben sind das Erstellen von Frauenförderplänen, das Verfassen von Berichten über die Situation von Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studentinnen an der Universität, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Universität und die Teilnahme an Berufungskommissionen.
Informationen zu den Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich an der Universität Bamberg erhalten Sie hier.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.