Ausgehend von den Studierendenprotesten und der Besetzung derU7 an der Universität Bamberg, hat sich der Senat in seiner Sitzungvom 23. Dezember 2009 für eine Senkung der sogenannten Studienbeiträgeauf 400 Euro entschieden. Die Regelung über die Erhebungvon Studienbeiträgen von 300 Euro für Erstsemester bleibt von dieserEntscheidung unberührt. Der Senat ist damit seiner Funktion als satzungsgebendes Gremium nachgekommen. In direkter Folge des Beschlusseswurde von der Pressestelle der Universität diese froheWeihnachtsbotschaft bundesweit verbreitet.
Damit ist die Debatte der letzten Tage, die diese Entscheidung in Fragestellt und als Willensbekundung interpretiert, höchst fragwürdig.Die anschließend angeführten formalen Fehler, die den Prozess zurSenkung verzögert haben, banalisieren die bewusste Entscheidungder Senatsmitglieder nicht nur zu einer bloßen Willensbekundung.Vielmehr entsteht der Eindruck, dass mit dem Rückgriff auf FormaliaPolitik gemacht wird. Es steht außer Frage, dass die formalen Unstimmigkeitenbehoben werden.
Nach der erfolgten Information der Studierenden durch die Universitätsverwaltung
vom 13. Januar 2010 und der Beteiligung der universitätsweiten
AG Studienbeiträge am 18. Januar 2010, wird die Entscheidung
des Senates in seiner Sitzung am 10. Februar 2010 bestätigt
und von der Universitätsleitung umgehend in Kraft gesetzt.
Es liegt in dieser Situation eine eindeutige Beschlusslage aller beteiligten
studentischen Gremien und Studierendenvertreter_Innen zu
den Studienbeiträgen vor: Bis zur Abschaffung der Studienbeiträge
durch den Bayerischen Landtag, ist die Höhe der Beiträge im Rahmen
des Gesetzes möglichst niedrig zu halten. Jede Senkung deckt
die prekäre Situation der chronisch unterfinanzierten Hochschulen
auf, jedoch ist es nicht Aufgabe der Studierenden zur Grundfinanzierung
beizutragen.
Wir fordern auf Grund des unmissverständlichen Beschlusses des
Senats:
Der Senat möge seinen Beschluss vom 23. Dezember 2009 am 10.
Februar 2010 mit Nachdruck bekräftigen und entstandene Irritationen
ausräumen.
Die Gremienmitglieder aus Senat, Fakultätsräten und AG Studienbeiträge
sowie alle weiteren am Prozess Beteiligten mögen an der Umsetzung
des Beschlusses mitwirken.
Die Universitätsleitung soll ihre Verbindungen in Politik und Gesellschaft
nutzen, um sich für eine bessere Grundfinanzierung der
Hochschulen durch den Freistaat Bayern einzusetzen.
Abschließend fordern wir alle Angehörigen der Universität, Studierende,
Dozierende und das Nicht-wissenschaftliche Personal, dazu
auf, sich mit den hier genannten Forderungen zu solidarisieren und
sich am weiteren Prozess kritisch zu beteiligen. Insbesondere vor
dem Hintergrund der Einheit von Forschung und Lehre sollte weiterhin
für Rahmenbedingungen gekämpft werden, die Erkenntnisgewinn
in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine baldige Klärung der Situation ist im Interesse aller Beteiligten,
um weiteren Ärger und nicht abschätzbare Folgen zu vermeiden.
Im Namen des Fachschaftenrates
gez. gez.
Hagen Schmidt Tobias Rausch
Vorsitzender stellv. Vorsitzender