Die Studiendekaninnen wirken darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden. Sie sind verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen und berichten dem Dekan regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Universitätsleitung mindestens einmal im Semester über ihre Arbeit.
Sie erstatten dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht) und unterbreiten dem Dekan Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel. Sie sollen in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen (Art. 30 BayHSchG).