Universität Bamberg - Logo

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Das Gleichstellungskonzept der Universität Bamberg

Ziel des pdf Gleichstellungskonzepts der Universität Bamberg ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Das soll erreicht werden durch:

  • die Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
  • gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz

Die Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz.

Gesetz und Wirklichkeit: die Bayerische Staatsregierung stellt die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig in einem Bericht dar. Den dritten Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Berichtszeitraum 01.07.1996-31.12.2004) finden Sie auf der Seite:

externer Link folgt http://www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/bayglg-bericht3.pdf

Nähere Erklärungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten finden sich in der Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes:

externer Link folgt http://www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/bayglg-arbhilf.pdf

Weitere Gesetze und Materialien

externer Link folgt Bundesgleichstellungsgesetz 
Gesetz des Bundes zur Durchsetzung und Gleichstellung von Frauen und Männern.

externer Link folgt Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze - Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz und Änderungsgesetz.

Teilzeit im öffentlichen Dienst
Informative Broschüre des BMI über Möglichkeiten der Teilzeitarbeit