"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Ziel des
Gleichstellungskonzepts der Universität Bamberg ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Das soll erreicht werden durch:
Die Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz.
Gesetz und Wirklichkeit: die Bayerische Staatsregierung stellt die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig in einem Bericht dar. Den dritten Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Berichtszeitraum 01.07.1996-31.12.2004) finden Sie auf der Seite:
http://www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/bayglg-bericht3.pdf
Nähere Erklärungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten finden sich in der Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes:
http://www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/bayglg-arbhilf.pdf
Bundesgleichstellungsgesetz
Gesetz des Bundes zur Durchsetzung und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze - Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz und Änderungsgesetz.
Teilzeit im öffentlichen Dienst
Informative Broschüre des BMI über Möglichkeiten der Teilzeitarbeit