01.01.13
Das Büro der Frauenbeauftragten ist während der Vorlesungszeit Dienstag bis Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen werden in den News bekannt gegeben.
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Pünktlich zum Semesterstart ist wieder die kUNIgunde, das Informationsheft der Frauenbeauftragten, erschienen.
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Die Aufgaben der Frauenbeauftragten an bayerischen Universitäten sind im neuen Bayerischen Hochschulgesetz (2006) folgendermaßen definiert:
"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1."
Dieser Absatz 1 lautet:
"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft."
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören neben der Einzelfallberatung und der Verfolgung von Verstößen gegen das Gleichberechtigungsgebot in erster Linie die folgenden Tätigkeiten:
Frauenförderung und Förderung von Genderforschung nach dem „Programm Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm HWP)
Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Anliegen der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen; dazu gehören:
Berichterstattung über die Lage der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen an der Universität Bamberg.
Über die
Lebens- und Studiensituation der Bamberger Studierenden hat die Frauenbeauftragte eine repräsentative Umfrage durchgeführt (Bamberg, November 1997).
Über die
Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angehörigen des akademischen Mittelbaus sowie der Doktorandinnen/Doktoranden und Habilitandinnen/Habilitanden an der Universität Bamberg hat die Frauenbeauftragte eine Vollerhebung durchgeführt (Bamberg, Januar 2000).
Die Frauenbeauftragte der Universität ist nach dem Bayerischen Hochschulgesetz stimmberechtigtes Mitglied in allen Universitätsgremien außer dem Hochschulrat (hier nur beratende Funktion). Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Fachbereichsrates sowie stimmberechtigtes Mitglied in allen Berufungskommissionen.
Die Vertretung von Frauen des wissenschaftsstützenden Personals der Universität Bamberg wird von der Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen.
ist Ansprechpartnerin im Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Sie achtet darauf, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz, das auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen und die Verwirklichung von Chancengleichheit zielt, hier umgesetzt wird. Außerdem berät sie die Beschäftigten in allen Fragen geschlechtlich motivierter Benachteiligung und bemüht sich - oft in Zusammenarbeit mit dem Personalrat - um Abhilfe.