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News Frauenbeauftragte

Bewerbungsfrist feRNet

Zweite Mentoring-Runde beginnt am 1. Mai 2012! Wir nehmen Ihre Bewerbung für das zweite Programm von feRNet vom 01. Februar 2012 bis Donnerstag, den 15. März 2012 entgegen.
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Infoveranstaltung feRNet

Die Infoveranstaltung findet am Mittwoch, den 13. Februar 2012 um 10.30 Uhr in M3/116 im Rahmen der Doktorandenakademie statt.
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Existenzgründung und Selbstständigkeit für Frauen

Eigene Ideen verwirklichen, selbstbestimmt arbeiten, Arbeitszeiten frei bestimmen – dies sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit.
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Eindrücke von der Lesung mit Sabine Gruber


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Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten"

Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, voraussichtlich 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Alle aktuellen Nachrichten

Gleichstellungsbeauftragte der Universität Bamberg

Hiltrud Huhn
Teilbibliothek 2
Markusplatz 3

Telefon: (09 51) 8 63 - 15 52
E-Mail: hiltrud.huhn(at)unibib.uni-bamberg.de
Web: zur Homepage

Sprechstunde:
nach telefonischer Vereinbarung

 

Grundlage für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und für ihren Aufgabenbereich ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) vom 24.05.1996.

Darin werden folgende Ziele formuliert:

  • Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer,
  • Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
  • Hinwirkung auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und unterstützt seine Umsetzung. Innerhalb der Hochschule gilt das Gleichstellungsgesetz und mit ihm die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für alle Frauen (und Männer), soweit diese nicht zu den Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden gehören.

Aufgaben, Rechte und Pflichten:

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten regelt das Gleichstellungsgesetz, das 1998 und 1999 durch mehrere Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen ergänzt und konkretisiert wurde. Folgende Punkte sind hervorzuheben:

Es gilt grundsätzlich, dass die Gleichstellungsbeauftragten

  • vertrauensvoll mit Personalvertretungen und Dienststellen zusammenarbeiten, 
  • an allen Angelegenheiten mitwirken, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Dazu zählen auch
    • die Ausgestaltung von Stellenausschreibungen,
    • das Auswahlverfahren zum Vorstellungsgespräch,
    • die Auswahlentscheidungen,

      soweit es sich um Stellen handelt, bei denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind oder wenn bei gleicher Eignung und Befähigung eine Auswahlentscheidung zwischen Männern und Frauen zu treffen ist,
  • insbesondere bei organisatorischen und strukturellen Fragen des Dienstbetriebs zu beteiligen sind,
  • zu Gleichstellungsfragen beraten und in Einzelfällen unterstützen, wobei sich alle Beschäftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können,
  • ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung haben,
  • zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren sind,
  • frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen zu informieren sind,
  • bei der  Einführung des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengesprächs zu beteiligen sind.