Zweite Mentoring-Runde beginnt am 1. Mai 2012!
Wir nehmen Ihre Bewerbung für das zweite Programm von feRNet vom 01. Februar 2012 bis Donnerstag, den 15. März 2012 entgegen.
ausführlich
Die Infoveranstaltung findet am Mittwoch, den 13. Februar 2012 um 10.30 Uhr in M3/116 im Rahmen der Doktorandenakademie statt.
ausführlich
Eigene Ideen verwirklichen, selbstbestimmt arbeiten, Arbeitszeiten frei bestimmen – dies sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit.
ausführlich
Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, voraussichtlich 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
ausführlich
Hiltrud Huhn
Teilbibliothek 2
Markusplatz 3
Telefon: (09 51) 8 63 - 15 52
E-Mail: hiltrud.huhn(at)unibib.uni-bamberg.de
Web: zur Homepage
Sprechstunde:
nach telefonischer Vereinbarung
Grundlage für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und für ihren Aufgabenbereich ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) vom 24.05.1996.
Darin werden folgende Ziele formuliert:
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und unterstützt seine Umsetzung. Innerhalb der Hochschule gilt das Gleichstellungsgesetz und mit ihm die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für alle Frauen (und Männer), soweit diese nicht zu den Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden gehören.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten regelt das Gleichstellungsgesetz, das 1998 und 1999 durch mehrere Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen ergänzt und konkretisiert wurde. Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Es gilt grundsätzlich, dass die Gleichstellungsbeauftragten