Mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung wurde am 09. Mai 2012 die zweite Runde des Mentoring-Programms eingeleitet.
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Die Universitätsfrauenbeauftragten vergeben auch im Jahr 2012 Stipendien und Prämien für besondere Leistungen von Wissenschaftlerinnen der Universität Bamberg.
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Ab sofort können die Bewerbungsunterlagen für "PUSh" eingereicht werden.
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Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Das Bewerbungsseminar wendet sich an Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, es findet am Freitag 15. Juni 2012 von 9.30 s.t. - 16.15 Uhr statt.
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Hiltrud Huhn
Teilbibliothek 2
Markusplatz 3
Telefon: (09 51) 8 63 - 15 52
E-Mail: hiltrud.huhn(at)unibib.uni-bamberg.de
Web: zur Homepage
Sprechstunde:
nach telefonischer Vereinbarung
Grundlage für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und für ihren Aufgabenbereich ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) vom 24.05.1996.
Darin werden folgende Ziele formuliert:
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und unterstützt seine Umsetzung. Innerhalb der Hochschule gilt das Gleichstellungsgesetz und mit ihm die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für alle Frauen (und Männer), soweit diese nicht zu den Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden gehören.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten regelt das Gleichstellungsgesetz, das 1998 und 1999 durch mehrere Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen ergänzt und konkretisiert wurde. Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Es gilt grundsätzlich, dass die Gleichstellungsbeauftragten