Zweite Mentoring-Runde beginnt am 1. Mai 2012!
Wir nehmen Ihre Bewerbung für das zweite Programm von feRNet vom 01. Februar 2012 bis Donnerstag, den 15. März 2012 entgegen.
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Die Infoveranstaltung findet am Mittwoch, den 13. Februar 2012 um 10.30 Uhr in M3/116 im Rahmen der Doktorandenakademie statt.
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Eigene Ideen verwirklichen, selbstbestimmt arbeiten, Arbeitszeiten frei bestimmen – dies sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit.
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Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, voraussichtlich 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Bewerbungspahse für Step by Step 2012 läuft. Bewerbungsschluss ist der 28. Juni 2012. An diesem Tag ist das Büro der Frauenbeauftragten von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Bewerbungsbögen stehen Ihnen als pdf-Formular zur Verfügung.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Frauenbüro gerne zur Verfügung. Möchten Sie sich ausführlicher beraten lassen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Nach Ablauf des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP), das Bund- und Länder zur Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit an Hochschulen eingerichtet hatten, hat der Freistaat Bayern für das Jahr 2008 erstmals wieder Gelder zur Frauenförderung bereitgestellt. Insgesamt mit 2 Mio. Euro wurden Frauen an bayerischen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen gefördert. Vorrangiges Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen auf ihrem Weg zur Professur zu unterstützen.
Die Frauenbeauftragten der Universität Bamberg haben Step by Step, eine Initiative zur Förderung von Frauen, gegründet, mit der sie Frauen auf ihrem Weg zur Professur finanziell fördern möchten. Sie unterstützt Wissenschaftlerinnen bei unterschiedlichen Schritten ihrer Karriere und prämiert besondere Leistungen in der Qualifikationsphase. Auch für 2012 sind Fördermitttel in Aussicht gestellt worden. Vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMWFK werden Brückenstipendien und Prämien für das Jahr 2012 wieder ausgeschrieben.
Die Richtlinien des Förderprogramms Step by Step können Sie
hier einsehen.
Die Bewerbungsphase für Step by Step 2012 beginnt am 01. Mai und endet am 28. Juni. Alle Stipendien können zunächst nur vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das Ministerium vergeben werden.
Mit Brückenstipendien sollen Finanzierungslücken zwischen oder in Qualifikationsstufen geschlossen werden. Es sind sowohl Anschubfinanzierungen, als auch Zwischen- oder Abschlussfinanzierungen für Promotionen möglich. Das Stipendium wird für sechs Monate bewilligt und beträgt monatlich 1200 €. In begründeten Fällen kann eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate bewilligt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Post-Doc-Förderung, sie beträgt 2000 Euro monatlich. Auch hier wird ein Stipendium zunächst für sechs Monate bewilligt und kann gegebenenfalls verlängert werden. Stipendiatinnen mit Kindern erhalten außerdem einen monatlichen Kinderzuschlag von 155 Euro für ein Kind, 205 Euro für zwei Kinder und 255 Euro für drei oder mehr Kinder unter 12 Jahren.
Den Bewerbungsbogen für ein Stipendium können Sie
hier herunterladen.
Step bei Step fördert junge Wissenschaftlerinnen außerdem mittels eines Prämiensystems. Wer auf einer nationalen oder internationalen Konferenz vorträgt, oder einen Artikel in einer renommierten Fachzeitschrift veröffentlicht kann eine Einmalzahlung von bis zu 250 bzw. 300 Euro erhalten. Der Vortrag muss 2011 oder später gehalten worden sein und mit geeigneten Dokumenten, beispielsweise dem Programm der Tagung, nachgewiesen werden. Beiträge in Fachzeitschriften sollten in nationalen Zeitschriften mindestens 15 Seiten lang, in internationalen Zeitschriften mindestens 10 Seiten lang und bereits veröffentlicht sein.
Den Bewerbungsbogen für eine Prämie für eine Veröffentlichung können Sie
hier herunterladen.
Den Bewerbungsbogen für eine Prämie für einen Vortrag können Sie
hier herunterladen.
Welche Bewerbungsunterlagen gefordert werden entnehmen Sie bitte der letzten Seite des jeweiligen Bewerbungsbogens oder den
Richtlinien des Programms.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte in doppelter Ausführung an das Büro der Frauenbeauftragten.