01.01.13
Das Büro der Frauenbeauftragten ist während der Vorlesungszeit Dienstag bis Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen werden in den News bekannt gegeben.
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Pünktlich zum Semesterstart ist wieder die kUNIgunde, das Informationsheft der Frauenbeauftragten, erschienen.
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Vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMWFK werden Brückenstipendien und Prämien für das Jahr 2013 wieder ausgeschrieben.
Bewerbungen können nur einmal im Jahr gestellt werden (Bewerbungsschluss Ende Mai). Stipendienbeginn ist frühestens Oktober des Antragsjahres, spätestens April des darauf folgenden Jahres.
In begründeten Ausnahmefällen, kann der Stipendienbeginn auch vor Oktober sein.
Bewerbungsschluss für Step by Step 2013 ist der 31. Mai 2013. An diesem Tag ist das Büro der Frauenbeauftragten von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Bewerbungsbögen stehen Ihnen als pdf-Formular zur Verfügung.
Nach Ablauf des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP), das Bund- und Länder zur Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit an Hochschulen eingerichtet hatten, hat der Freistaat Bayern für das Jahr 2008 erstmals wieder Gelder zur Frauenförderung bereitgestellt. Insgesamt mit 2 Mio. Euro wurden Frauen an bayerischen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen gefördert. Vorrangiges Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen auf ihrem Weg zur Professur zu unterstützen.
Die Frauenbeauftragten der Universität Bamberg haben Step by Step, eine Initiative zur Förderung von Frauen, gegründet, mit der sie Frauen auf ihrem Weg zur Professur finanziell fördern möchten. Sie unterstützt Wissenschaftlerinnen bei unterschiedlichen Schritten ihrer Karriere und prämiert besondere Leistungen in der Qualifikationsphase. Auch für 2013 sind Fördermitttel in Aussicht gestellt worden. Vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMWFK werden Brückenstipendien und Prämien für das Jahr 2013 wieder ausgeschrieben.
Mit Brückenstipendien sollen Finanzierungslücken zwischen oder in Qualifikationsstufen geschlossen werden. Es sind sowohl Anschubfinanzierungen, als auch Zwischen- oder Abschlussfinanzierungen für Promotionen möglich. Das Stipendium wird für sechs Monate bewilligt und beträgt monatlich 1200 €. In begründeten Fällen kann eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate bewilligt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Post-Doc-Förderung, sie beträgt 2000 Euro monatlich. Auch hier wird ein Stipendium zunächst für sechs Monate bewilligt und kann gegebenenfalls verlängert werden. Stipendiatinnen mit Kindern erhalten außerdem einen monatlichen Kinderzuschlag von 155 Euro für ein Kind, 205 Euro für zwei Kinder und 255 Euro für drei oder mehr Kinder unter 12 Jahren.
Den Bewerbungsbogen für ein Stipendium können Sie
hier herunterladen.
Step bei Step fördert junge Wissenschaftlerinnen außerdem mittels eines Prämiensystems. Wer auf einer nationalen oder internationalen Konferenz vorträgt, oder einen Artikel in einer renommierten Fachzeitschrift veröffentlicht kann eine Einmalzahlung von bis zu 250 bzw. 300 Euro erhalten. Der Vortrag muss 2012 oder später gehalten worden sein und mit geeigneten Dokumenten, beispielsweise dem Programm der Tagung, nachgewiesen werden. Beiträge in Fachzeitschriften sollten in nationalen Zeitschriften mindestens 15 Seiten lang, in internationalen Zeitschriften mindestens 10 Seiten lang und bereits veröffentlicht sein.
Den Bewerbungsbogen für eine Prämie für eine Veröffentlichung können Sie
hier herunterladen.
Den Bewerbungsbogen für eine Prämie für einen Vortrag können Sie
hier herunterladen.
Die Richtlinien des Förderprogramms Step by Step können Sie
hier einsehen.
Welche Bewerbungsunterlagen gefordert werden entnehmen Sie bitte der letzten Seite des jeweiligen Bewerbungsbogens oder den Richtlinien des Programms.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte in doppelter Ausführung an das Büro der Frauenbeauftragten.
Sie erleichtern uns die Arbeit sehr, wenn Sie alle Unterlagen zusammen einreichen und auf besonders starkes Papier, Bewerbungsmappen und das Heften oder Klammern ihrer Unterlagen verzichten.
Die "zweite Version" kann eine komplete Kopie der ersten sein.
Wann sind die Bewilligungszeiträume?
Bewilligungszeiträume sind ab Oktober des Antragsjahres bis April des darauf folgenden Jahres, für je sechs Monate, frei wählbar. In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium auch schon ein Monat eher beginnen.
In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen abgegeben werden?
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen als „lose Blattsammlung“ ein. Bitte nichts klammern, heften oder ähnliches. Keine Mappen, Zwischenblätter, etc. Bitte alle Unterlagen in doppelter Ausführung. Die „zweite Version“ kann eine Kopie der ersten sein.
Was genau ist gemeint mit "Bestätigung des Fachbereichs, dem das Promotionsvorhaben zuzuordnen ist, über die Zulassung zur Promotion"?
Für das Stipendium benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, dass Sie an der Universität Bamberg promovieren. Gefördert werden nur Promovendinnen der Uni Bamberg, nicht von anderen Universitäten.
Die Bestätigung können Sie entweder beim Promotionsbüro oder Dekanat beantragen oder aber ihr Doktorvater stellt Ihnen eine Bestätigung aus.
Wie ausführlich sollten die Projektbeschreibung und das Arbeitsprogramm sein?
Insgesamt höchstens 10 Seiten.
Soll ich zu der Bewerbung noch ein formloses Schreiben anfügen oder reichen der Antragsformular, Exposé und die übrigen Unterlagen aus?
Wie bei jeder Bewerbung, ist auch hier ein Anschreiben wünschenswert, auch wenn es nicht explizit gefordert wird.
Wer ist Ansprechpartner beim Anschreiben?
Die Stipendien und Prämien werden von den Universitätsfrauenbeauftragten vergeben, sie sind Ansprechpartner im Anschreiben. Sie können entweder allgemein „An die Universitätsfrauenbeauftragten“ schreiben, oder aber alle drei Universitätsfrauenbeauftragten persönlich nennen.
Ist der Lebenslauf mit einem Bild einzureichen?
Es ist nicht Notwendig dem Lebenslauf ein Bild hinzuzufügen.
Falle ich wegen meines Alters durch die Förderungsbedingungen oder können Kinderzeiten angerechnet werden?
Die Altersgrenze ist ein Richtwert, Kinderzeiten oder Betreuung der Eltern werden mit angerechnet. Entsprechende Nachweise sind beizulegen.
Ich bin eingeschriebene Promotionsstudentin, bin aber nicht an der Universität Bamberg beschäftig, kann ich mich dann überhaupt für das Stipendium bewerben?
Ja.
Ab wann kann ich ein Post-Doc Brückenstipendium beantragen? Muss ich dafür die Dissertationsurkunde schon besitzen oder reicht ein Nachweis darüber, dass die Arbeit eingereicht wurde?
Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Dissertationsurkunde noch nicht vorliegen. Das Stipendium kann aber erst gewährt werden, sobald diese vorliegt. Bitte vermerken Sie dies dann in Ihrem Anschreiben.
Ist es auch möglich ein 50%-Stipendium für den doppelten Zeitraum zu beantragen?
Nein.
Können Gutachten getrennt abgeben werden?
Gutachten können auch direkt vom Verfasser an uns gesendet werden.
Können Gutachten nachgereicht werden?
Gutachten können nachgereicht werden, bitte vermerken Sie dies aber in Ihrem Anschreiben. Bitte nicht später als zwei Wochen nach Bewerbungsschluss.
Ist dieses Stipendium steuerfrei?
Das Stipendium ist nach den in § 3 Nr. 44 buchstabe a) und b) EStG genannten Voraussetzung steuerfrei.
Bin ich über das Stipendium krankenversichert?
Eine Krankenversicherung ist im Stipendium nicht inbegriffen, Sie müssen sich selbst versichern.
Sind Nebeneinkünfte gestattet?
Nebeneinkünfte an sich sind nicht gestattet. Sie können aber einen Lehrauftrag mit 3 SWS pro Semester halten.
Wann wird über Vergabe entschieden bzw. wann werden die Beschiede verschickt?
Wir versuchen spätestens 6 Wochen vor Stipendienbeginn die Beschiede zu versenden. Auf Grund der vielen Bewerbungen ist eine frühere Entscheidung leider nur schwer möglich.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Stipendium gewährt wird?
Zur Wahrscheinlichkeit kann ich Ihnen leider keine Zahl nennen. Es ist immer abhängig von den Geldern die uns zur Verfügung stehen und der Anzahl der Anträge. Diese werden in den letzten Jahren immer mehr, deswegen ist es schwierig die Chancen einzuschätzen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich hierzu keine genaueren Angeben machen kann.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Frauenbüro gerne zur Verfügung. Möchten Sie sich ausführlicher beraten lassen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Frau Fleck.