Universität Bamberg - Logo

Aktuelles aus der Universitätsbibliothek

Öffnungszeiten über Pfingsten - Die UB wünscht frohe Feiertage!

Die Zentralbibliothek und die Teilbibliotheken sind am Pfingstsonntag, den 27.05.2012 und am Pfingstmontag, den 28.05.2012, geschlossen.
ausführlich

Moskau in Zeit und Raum

Ausstellung in der Teilbibliothek 4 vom 15.05. - 31.07.2012
ausführlich

Fragen zu VPN, WLAN, Benutzernummer und Passwort, Hard- und Software?

IT-Sprechstunden in der TB 4
ausführlich

Einführungen und Kurse zur Literatur- und Informationsrecherche

Vergoogeln Sie nicht Ihre Zeit - bitte melden Sie sich an!
ausführlich

Informationen zum Open-Access-Publizieren

Universität Bamberg veröffentlicht Open-Access-Erklärung und unterstützt die Finanzierung von Publikationsgebühren
ausführlich

Alle aktuellen Nachrichten

Zulassung zur Benutzung

Die Benutzung des Freihandbestandes sowie der sonstigen Dienste und Einrichtungen der Bibliothek ist innerhalb der Bibliotheksräume ohne Formalitäten möglich. Für die Benutzung des Magazinbestandes ist die Zulassung zur Ausleihe notwendig. Für die Benutzung der bereitgehaltenen IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwaresysteme) gelten die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universität Bamberg.

Zulassung zur Ausleihe

Möchten Sie Bücher nach Hause ausleihen, Literatur aus dem Magazin oder über Fernleihe bestellen oder wissenschaftliche Recherchen im Internet durchführen, beantragen Sie bitte vorher in einer unserer Teilbibliotheken die Zulassung. Voraussetzung ist der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland. Schülerinnen und Schüler werden ab der 10. Klasse zugelassen.

Studentinnen und Studenten werden nach Vorlage des Studentenausweises zur Benutzung zugelassen. Bei Nicht-Universitätsangehörigen ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich. Mit der Zulassung erkennen Sie die Benutzungsordnung an.

Nach Ende des Studiums können ehemalige Studentinnen und Studenten die Universitätsbibliothek als Stadtbenutzer weiternutzen. Bitte kommen Sie für die Ummeldung in eine der Teilbibliotheken.

Bitte teilen Sie uns Änderungen der Anschrift oder des Familiennamens umgehend mit und geben Sie bei längeren Abwesenheiten (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit) eine Korrespondenzadresse an, damit Rückforderungen oder Mitteilungen der Bibliothek ohne Verzögerungen zugestellt werden können. Andernfalls anfallende Mahngebühren gehen zu Ihren Lasten.

Bibliotheksausweis

Der Studentenausweis (Chipkarte) gilt gleichzeitig als Bibliotheksausweis, gültig für alle Teilbibliotheken und die externer Link folgt Staatsbibliothek Bamberg. Nicht-Studenten erhalten den Bibliotheksausweis an den Ausleihtheken. Die Erstausstellung ist kostenlos.

Bei Verlust des Bibliotheksausweises setzen Sie bitte die Bibliothek umgehend in Kenntnis, um einen eventuellen Missbrauch mit dem verloren gegangenen Ausweis zu vermeiden. Für eine neue Chipkarte wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei. Nicht-Studenten können sich einen neuen Ausweis in der Bibliothek ausstellen lassen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 10,00 erhoben.

Für verschiedene Funktionen des  Bamberger Katalog und der Fernleihe benötigen Sie die Benutzernummer auf dem Ausweis und ein Kennwort, das Ihnen bei der Zulassung mitgeteilt wird.