Aufgrund der von der Firma InterCard bei der Mifare-DESfire Karte verwandten Sicherheitstechnik (AES-Verschlüsselungsalgorithmus) kann diese anders als das Vorgängermodell Mifare nicht dupliziert werden. Um Fälschung und Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, wird als fälschungssicheres Authentisierungsmerkmal das Passbild des Inhabers auf der Karte aufgedruckt.
Die Mitarbeiterkarte ist ausschließlich für die persönliche Benutzung vorgesehen und nicht übertragbar. Vor einer Weitergabe der Karte an Dritte wird insbesondere im Hinblick auf die eingeräumten Funktionalitäten des Bibliotheksausweises wie der persönlichen elektronischen Geldbörse dringend abgeraten. Soweit dieser Empfehlung, wie der umgehenden Sperre der Karte bei Verlust oder Diebstahl nach Anzeige entsprochen wird, ist das Missbrauchsrisiko relativ gering.
Der Verlust der ServiceCard, sei es aus Unachtsamkeit oder in Folge Diebstahls, ist unverzüglich der ausgebenden Stelle zu melden. Die Information kann mittels E-Mail unter servicecard(at)uni-bamberg.de veranlasst werden.
Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Werktag nach Eingang der Meldung) kann die ServiceCard an keinem der Endgeräte der Universität mehr benutzt werden, dies gilt auch für die elektronische Geldbörse. Die zentrale Sperrung der Karte ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Die Nutzung von icprint mit einer abhanden gekommenen ServiceCard können Sie selbst unterbinden, indem Sie das Kennwort der zugehörigen Nutzernummer ändern. (siehe http://www.uni-bamberg.de/rz/server/passwort/aendern/ )
Die Neuausstellung bei Verlust oder fahrlässiger Beschädigung der Karte infolge unachtsamen Verhaltens erfolgt durch das Dez. Z/IS ServiceCard-Team bei Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro. Insoweit ist dem notwendigen Antrag ein Einzahlungsbeleg der Zahlstelle beizufügen.
Bei Kartendefekten aufgrund technischer Fehlfunktion erfolgt ein kostenloser Ersatz. Ein neues Passfoto ist für die Erstellung der Ersatzkarte nicht erforderlich, kann auf Wunsch aber verwendet werden. Im Fall einer Namensänderung beispielsweise durch Heirat steht es dem Beschäftigten frei, eine neue Karte zu beantragen.
Das Restguthaben einer defekten oder gesperrten Karte wird vom Studentenwerk, nach einer Latenzzeit von 14 Tagen, nach Übergabe der Karte ausbezahlt. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwischenzeitlich mit dieser Karte keine weiteren Buchungen erfolgt sind.
Das Ausbezahlen von Restguthaben einer verloren gegangen Chipkarte ist leider nicht möglich.
Bei Problemen mit der Geldbörse der Chipkarte wenden Sie sich bitte an:
Studentenwerk Würzburg, Geschäftsstelle Bamberg
Austraße 37, 2. Stock, Zimmer 204, 96047 Bamberg
Frau Manuela Platok
ÖZ: Mo - Fr 10:00 - 13:00 Uhr, zusätzl. Do 14:00 - 15:00 Uhr
Tel.: (0951) 2978-111
E-Mail: m.platok(at)studentenwerk-wuerzburg.de
(siehe auch
www.studentenwerk-wuerzburg.de/Essen/Mensen/ba_bargeldlos_zahlen.htm)