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Studienplan Arbeits- und Sozialrecht

Prof. Dr. Ulrich- Arthur Birk
Studienplan Wahlpflichtfach Arbeits- und Sozialrecht
Ab WS 2009/2010 gilt der folgende Studienplan

Aufbau des Faches:

 

Lehrveranstaltungen

SWS

LVA

TPL
(PD)

K/M

SE

T

a

Arbeitsrecht I: Individualarbeitsrecht
Einführung

2

V/S

1

9

ja

SS

b

Arbeitsrecht II: Individualarbeitsrecht
Vertiefung

2

V/S

1

9

ja

SS

c

Arbeitsrecht III: Betriebsverfassungsrecht
Kollektives Arbeitsrecht

2

V/S

1

9

ja

WS

d

Sozialrecht I: Sozialversicherungsrecht
Einführung

2

V/S

1

9

ja

SS

e

Sozialrecht II: Sozialversicherungsrecht
Vertiefung

2

V/S

1

9

ja

WS

f

Sozialrecht III: Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe
(SGB II und SGB XII)

2

V/S

1

9

ja

WS

Summe

 

12

 

4

36

 

 

Erläuterungen Deckungsgleiche LV :
Die LV Sozialrecht III = auch LV Sozialrecht für LAB (HUWI)
LV Arbeitsrecht I = auch LV Arbeitsrecht LAB ( HUWI )  und Arbeitsrecht AWR

Inhalt der LV:
Arbeitsrecht I = Individualarbeitsrecht Einführung
Arbeitsrecht II = Individualarbeitsrecht Vertiefung
Arbeitsrecht III = Betriebsverfassungsrecht, insbesondere BetrVG und kollektives Arbeitsrecht , insbesondere TVG
Sozialrecht I = Einführung in das Sozialversicherungsrecht, insbesondere SGB I, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI, SGG 
Sozialrecht II = Sozialversicherungsrecht Vertiefung
Sozialrecht III = SGB II und SGB XII, zusätzlich Kindergeldrecht, Elterngeldrecht und Unterhaltsvorschussgesetz

Prüfungen:
In den Diplomstudiengängen ist dieses Wahlpflichtfach mit 36 Kreditpunkten erbracht, wenn vier der sechs angebotenen Teilprüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden.

  • Dieser Studienplan gilt für alle, die ab WS 2009/2010 ihr Studium im Fach „Arbeits- und Sozialrecht“ beginnen.
  • Studierende, die vor dem WS 2009/2010 das Studium des Faches begonnen haben, können das Fach auch nach den alten Regelungen abschließen.
    Bei Meldung zur ersten Teilprüfungsleistung über FlexNow ist anzugeben, ob Sie nach der neuen oder alten Variante geprüft werden wollen. 
  • Die Anmeldung zu den Teilprüfungsleistungen erfolgt über FlexNow in der vom Prüfungsamt festgesetzten Frist
  • Alle Teilprüfungsleistungen werden jedes Semester angeboten 
  • Es sind vier der sechs angebotenen Teilprüfungsleistungen erfolgreich abzulegen, um das Fach zu bestehen 
  •  Bei der Anmeldung der Teilprüfungseistungen ist zu entscheiden, welche Teilprüfungsleistungen Sie erbringen wollen.

Eine Teilprüfungsleistung besteht aus einer Klausur von 60 Minuten. Es findet keine mündliche Prüfung mehr statt.

Studienplan Arbeits- und Sozialrecht

Den Studienplan für das Wahlpflichtfach Arbeits- und Sozialrecht von Prof. Dr. Ulrich- Arthur Birk können Sie herunterladen:

pdf Studienplan Arbeits- und Sozialrecht (PDF)