Das Marie-Curie-Individual-Stipendienprogramm zur inner- und außereuropäischen Mobilitätsförderung bietet zur Zeit die Möglichkeit der Antragstellung in drei Unterprogrammen an.
Zur Zeit ist die Antragstellung für Marie Curie Individualstipendien möglich. Einreichfrist ist der 17.08.2010.
Allgemeine Information:
- Die Ausschreibungen sind themenoffen
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die bereits erste Forschungserfahrung nach Abschluss der Promotion gesammelt haben sowie sich in einer späteren Karrierephasen befinden.
- Finanzielle Vergütung errechnet sich aus monatlichem Gehalt (Lebensunterhalt, Mobilitäts-Pauschale, Verbrauchsmittelzuschuss), jährlichem Reisekostenzuschuss sowie einer einmaligen Pauschale von 2000 € am Ende der Vertragslaufzeit.
- Wissenschaftlerin/Wissenschaftler stellt Antrag zusammen mit gastgebendem Institut, es muss also frühzeitig Kontakt hergestellt sein!
- Unterteilt in drei Ausschreibungen. 1) Innereuropäische Mobilität, 2) Stipendien für Forscherinnen/Forscher, die aus dem außereuropäischen Ausland nach Europa kommen und 3) Europäische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die aus Europa ins nichteuropäische Ausland gehen wollen (genauere Spezifizierung der Länder s. u.)
- In allen Fällen gilt ein einstufiges Verfahren
Die drei Ausschreibungen im Detail:
1) Mobilität innerhalb Europa (Marie Curie Intra-European Fellowships for Career Development (IEF))
- Förderzeit: 12-24 Monate
- Grundvoraussetzung ist Forschermobilität zwischen zwei der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Zusätzlich mit 7. FRP assoziierte Staaten: Schweiz, Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina und Färöer Inseln).
- Wissenschaftler jeder Nationalität sind zur Antragstellung berechtigt.
- Mobilitätsregel: Antragsteller darf in den letzten drei Jahren (Stichtag Ende der Frist - 17.8.2010) nicht mehr als 12 Monate im Land der Gastgebenden Institution (Zielland) gelebt haben.
2) Stipendien für Forscherinnen/Forscher, die aus dem Nicht-EU Ausland nach Europa kommen (Marie Curie International Incoming Fellowships (IIF))
- Förderperiode: 12-24 Monate
- Mobilitätsregel gilt (siehe oben), Anwärter jeder Nationalität berechtigt.
- In bestimmten Fällen Rückkehrphase möglich.
3) Stipendien für Forscherinnen/Forscher, die aus Europa ins außereuropäische Ausland gehen wollen (Marie Curie International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF))
- 12-24 Monate Mobilitätsphase an Gastinstitut (Nicht EU-Mitgliedsstaat oder nicht mit dem 7.FRP assoziiert.
- verpflichtende Reintegrationsphase an Gastinstitut in EU-Mitgliedsstaat oder assoziiertem Land (12 Monate).
- Wichtig: Antragsteller muss Nationalität eines EU-Landes oder dem Rahmenprogramm assoziiertem Land haben (siehe oben).
- Antrag wird zusammen mit dem gastgebenden Institut der Reintegrationsphase gestellt.
Die Ausschreibung sowie Antragsunterstützende Dokumente finden Sie auf der CORDIS Forschungsseite der Europäischen Kommission.
Dort finden sie ebenfalls Informationen über das Elektronische Antrag Einreichsystem (Electronic Proposal Submission System EPSS)
Bitte informieren sie das Dezernat Forschung und Transfer frühzeitig, wenn die Universität Bamberg in einem Antrag als gastgebende Institution fungiert.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Dr. Oliver Clarenz gerne zur Verfügung.