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News Forschung

BMBF-Aussschreibung: Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung von wissensbasierten Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika.

Frist: 01. September 2012
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15.10.10

BMBF-Ausschreibung: Förderanträge bis 30.06.2015

... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
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Bayerische Eliteförderung

Stipendienvergabe nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz für das Sommersemester 2013

Einreichungsfrist

  • Förderbeginn: 01.05.2013

Fördersumme

  • pro Monat Euro 1.050,-

Die Bestimmungen sind unverändert. Das Programm ist inhaltlich offen. Das Höchstalter zu Beginn der Förderung liegt bei 30 Jahren, Ausnahmen sind laut externer Link folgt Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (DVBayEFG) möglich.

Die Essentials
Besonders wichtige Kriterien bei der Stipendienvergabe sind:

  • Persönlichkeit und Vita der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
  • die Vernetzung des Lehrstuhls in die Fachcommunity
  • die Ausgestaltung des Doktorandenprogramms

Prozedere
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Die Vorauswahl erfolgt durch die Universität Bamberg, die Endauswahl durch den mit der Durchführung des Programms beauftragten Universität Bayern e.V.
Die Anträge richten Sie bitte über den Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Bamberg an den Universität Bayern e. V. Die Abgabe erfolgt bei Frau Dr. Hacke (TRAc, Bereich Scientific Career Service).

 

Beratung
Über weitere Details der Antragstellung informieren wir Sie gerne. Alle Interessenten bitten wir daher um möglichst umgehende Interessensbekundung, damit wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen und Ihre Bewerbung durch Tipps und Hinweise zu den bisher vorliegenden Erfahrungen begleiten können.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen:

 

Verlängerungsanträge
Verlängerungsanträge für Stipendien, die zum 01.11. eines Jahres  oder später zugeteilt wurden, sind bis spätestens 31.08. vor Ablauf des Stipendiums, die zum 01.05. oder später zugeteilt wurden, sind bis spätestens 31.01. der Universität Bayern e.V. vorzulegen.