15.10.10
... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
ausführlich
Für den an der Universität Bamberg beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs (ohne Lehrbeauftragte) besteht die Möglichkeit, Anträge auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses an die FNK zu stellen. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme (mit Beitrag) an einer einschlägigen Fachtagung im In- beziehungsweise Ausland, bei der die Reisekosten nicht durch die Veranstalter erstattet werden.
Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss; darüber hinaus anfallende Kosten können nicht durch die Universität Bamberg - nicht über zum Beispiel Lehrstuhlmittel oder Drittmittel - abgerechnet werden.
werden bis zu einer Höchstgrenze von 500,00 EUR gefördert.
Die Anträge können nur bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen angenommen werden:
| Einreichungsfrist für Anträge: | FNK-Sitzung am: | Haushaltsjahr: |
|---|---|---|
| 08.04.2013 | 29.05.2013 | 2013 |
| 16.05.2013 | 26.06.2013 | 2013 |
| 02.10.2013 | 30.10.2013 | 2013 |
| 07.11.2013 | 04.12.2013 | 2014 |
| 17.12.2013 | 22.01.2014 | 2014 |
Für Ihre Planungen:
Die Befürwortung Ihres Antrages in der FNK bedarf noch eines Beschlusses der Universitätsleitung (ca. 1-2 Wochen nach der FNK-Sitzung). Erst dann kann ein Bescheid an Sie verschickt bzw. Auskunft über den Erfolg Ihres Antrages erteilt werden.
TIPP: Liegt Ihre Tagungsteilnahme VOR der FNK-Sitzung, in welcher Ihr Reisekosten-Antrag behandelt wird >> Bitte organisieren Sie während Ihrer Tagungsteilnahme eine Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass Sie auf der Tagung Ihren Vortrag bzw. Ihre Posterpräsentation gehalten haben (ein Programmauszug reicht nicht aus); des Weiteren im Falle der Entrichtung eines Tagungsbeitrags: eine Bescheinigung über die Höhe des von Ihnen entrichteten Tagungsbeitrags. Diese Bescheinigungen benötigen Sie nach erfolgtem FNK-Bewilligungsbescheid für Ihre Abrechnung mit der Abteilung IV Haushalt (alle weiteren Hinweise im Bewilligungsbescheid).
Die Anträge sind an die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) über das Dezernat Z/FFT - Forschungsförderung und Transfer (zu Händen Frau Bullin, Kapuzinerstr. 16) zu richten. Sie werden in den FNK-Sitzungen behandelt. Die Antragstellung kann auch erfolgen, wenn die Tagung bereits stattgefunden hat.
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Anleitung.
Mit der Genehmigung des "Antrages auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses" ist der allgemeine Unfallschutz gegeben (allerdings nicht für das Kfz). Wenn ein Unfall eingetreten ist, wird ausführlich (mit entsprechenden Formblättern) geprüft, inwieweit dieser Unfall tatsächlich in Zusammenhang mit einer dienstlichen Fortbildung stand. Bei Fortbildungsreisen besteht im Schadensfall kein Anspruch auf uneingeschränkten Sachschadenersatz (zum Beispiel Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung).
Wenn die Teilnahme an der Fachtagung bereits vor der Behandlung des Antrages in einer FNK-Sitzung stattfindet, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise an Referat III/2 zu stellen - mit dem Hinweis, dass auf eine Kostenerstattung verzichtet wird und die Finanzierung aus FNK-Mitteln beantragt wurde (
siehe Muster). Bei Unklarheiten versicherungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Abteilung III Personal, Referat III/2.