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BMBF-Aussschreibung: Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung von wissensbasierten Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika.

Frist: 01. September 2012
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15.10.10

BMBF-Ausschreibung: Förderanträge bis 30.06.2015

... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
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Reisekostenzuschüsse für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Für den an der Universität Bamberg beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs (ohne Lehrbeauftragte) besteht die Möglichkeit, Anträge auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses an die FNK zu stellen. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme (mit Beitrag) an einer einschlägigen Fachtagung im In- beziehungsweise Ausland, bei der die Reisekosten nicht durch die Veranstalter erstattet werden.

Bitte beachten Sie:

  • "Reisekostenzuschuss"
    Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss; darüber hinaus anfallende Kosten können nicht durch die Universität Bamberg - nicht über zum Beispiel Lehrstuhlmittel oder Drittmittel - abgerechnet werden.
  • Einreichung
    Die Anträge sind an die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) über das Dezernat Z/FuT - Forschung und Transfer (zu Händen Frau Bullin, Kapuzinerstr. 16) zu richten. Sie werden in den FNK-Sitzungen behandelt. Die Antragstellung kann auch erfolgen, wenn die Tagung bereits stattgefunden hat.
  • Erfolgsfaktoren der Antragstellung
    Die Anträge können nur bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen angenommen werden:  
    • ausgefüllter Antrag +
    • Unterlagen aus Punkt b des Antrages +
    • Ihr Beschäftigungsverhältnis an der Universität Bamberg muss zum Zeitpunkt Ihrer Vortragsreise bestehen.
  • Versicherungsschutz
    Mit der Genehmigung des "Antrages auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses" ist der allgemeine Unfallschutz gegeben (allerdings nicht für das Kfz). Wenn ein Unfall eingetreten ist, wird ausführlich (mit entsprechenden Formblättern) geprüft, inwieweit dieser Unfall tatsächlich in Zusammenhang mit einer dienstlichen Fortbildung stand. Bei Fortbildungsreisen besteht im Schadensfall kein Anspruch auf uneingeschränkten Sachschadenersatz (zum Beispiel Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung). 
    Wenn die Teilnahme an der Fachtagung bereits vor der Behandlung des Antrages in einer FNK-Sitzung stattfindet, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise an Referat III/2 zu stellen - mit dem Hinweis, dass auf eine Kostenerstattung verzichtet wird und die Finanzierung aus FNK-Mitteln beantragt wurde (siehe pdf Muster). Bei Unklarheiten versicherungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wirtschaft und Verwaltung, Referat III/2.

Alle näheren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Antragsformular:


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Fristen

FNK-Sitzung am:        Einreichungsfrist für Anträge:Haushaltsjahr:
07.12.201109.11.20112012
25.01.201228.12.20112012
02.05.201204.04.20122012
27.06.201230.05.20122012

Für Ihre Planungen: 
Die Befürwortung Ihres Antrages in der FNK bedarf noch eines Beschlusses der Universitätsleitung (ca. 1-2 Wochen nach der FNK-Sitzung). Erst dann kann ein Bescheid an Sie verschickt bzw. Auskunft über den Erfolg Ihres Antrages erteilt werden.