Universität Bamberg - Logo

News Forschung

15.10.10

BMBF-Ausschreibung: Förderanträge bis 30.06.2015

... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
ausführlich

Alle aktuellen Nachrichten

Reisekostenzuschüsse für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Für den an der Universität Bamberg beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs (ohne Lehrbeauftragte) besteht die Möglichkeit, Anträge auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses an die FNK zu stellen. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme (mit Beitrag) an einer einschlägigen Fachtagung im In- beziehungsweise Ausland, bei der die Reisekosten nicht durch die Veranstalter erstattet werden.

Bitte beachten Sie:

 1. "Reisekostenzuschuss"

Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss; darüber hinaus anfallende Kosten können nicht durch die Universität Bamberg - nicht über zum Beispiel Lehrstuhlmittel oder Drittmittel - abgerechnet werden.

2. Reisekostenzuschüsse werden pauschal, abhängig vom Tagungsort, nach folgender Staffelung gewährt:

  • im Umkreis von 100 Kilometern (z.B. Universitäten Erlangen-Nürnberg, Bayreuth, Würzburg): 50,00 €;
  • Inland = 150,00 €;
  • europäisches Ausland = 350,00 €;
  • außereuropäisches Ausland/Übersee-Länder = 800,00 €

3. Tagungsgebühren

werden bis zu einer Höchstgrenze von 500,00 EUR gefördert.

4. Erfolgsfaktoren der Antragstellung

Die Anträge können nur bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen angenommen werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag;
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis an der Universität Bamberg muss zum Zeitpunkt Ihrer Vortragsreise bestehen;
  • als Anlagen: Unterlagen aus Antragsseite 2/ Punkt b (bitte keine weiteren Anlagen einsenden, ein Anschreiben ist ebenfalls nicht notwendig)

5. Fristen

Einreichungsfrist für Anträge:        FNK-Sitzung am: Haushaltsjahr:
08.04.201329.05.2013 2013
16.05.201326.06.2013 2013
02.10.201330.10.2013 2013
07.11.201304.12.2013 2014
17.12.201322.01.2014 2014

Für Ihre Planungen:

Die Befürwortung Ihres Antrages in der FNK bedarf noch eines Beschlusses der Universitätsleitung (ca. 1-2 Wochen nach der FNK-Sitzung). Erst dann kann ein Bescheid an Sie verschickt bzw. Auskunft über den Erfolg Ihres Antrages erteilt werden.

TIPP: Liegt Ihre Tagungsteilnahme VOR der FNK-Sitzung, in welcher Ihr Reisekosten-Antrag behandelt wird >> Bitte organisieren Sie während Ihrer Tagungsteilnahme eine Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass Sie auf der Tagung Ihren Vortrag bzw. Ihre Posterpräsentation gehalten haben (ein Programmauszug reicht nicht aus); des Weiteren im Falle der Entrichtung eines Tagungsbeitrags: eine Bescheinigung über die Höhe des von Ihnen entrichteten Tagungsbeitrags. Diese Bescheinigungen benötigen Sie nach erfolgtem FNK-Bewilligungsbescheid für Ihre Abrechnung mit der Abteilung IV Haushalt (alle weiteren Hinweise im Bewilligungsbescheid).

6. Einreichung

Die Anträge sind an die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) über das Dezernat Z/FFT - Forschungsförderung und Transfer (zu Händen Frau Bullin, Kapuzinerstr. 16) zu richten. Sie werden in den FNK-Sitzungen behandelt. Die Antragstellung kann auch erfolgen, wenn die Tagung bereits stattgefunden hat.

Zum Anzeigen der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader. Dieser ist kostenlos erhältlich. externer Link folgt http://get.adobe.com/de/reader/

Falls in Firefox beim Laden des pdf-Formulars die Meldung (links-oben) erscheint: "Das pdf-Dokument wird eventuell nicht korrekt dargestellt", dann aktivieren Sie bitte (rechts-oben) den Button "Mit anderem Programm ansehen" und klicken danach an: "Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)"! Für die dauerhafte Einstellung der pdf-Anzeige in Adobe Acrobat verwenden Sie bitte die folgende pdf Anleitung.

7. Versicherungsschutz

Mit der Genehmigung des "Antrages auf Bewilligung einer Fortbildungsreise mit Gewährung eines Reisekostenzuschusses" ist der allgemeine Unfallschutz gegeben (allerdings nicht für das Kfz). Wenn ein Unfall eingetreten ist, wird ausführlich (mit entsprechenden Formblättern) geprüft, inwieweit dieser Unfall tatsächlich in Zusammenhang mit einer dienstlichen Fortbildung stand. Bei Fortbildungsreisen besteht im Schadensfall kein Anspruch auf uneingeschränkten Sachschadenersatz (zum Beispiel Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung).
Wenn die Teilnahme an der Fachtagung bereits vor der Behandlung des Antrages in einer FNK-Sitzung stattfindet, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise an Referat III/2 zu stellen - mit dem Hinweis, dass auf eine Kostenerstattung verzichtet wird und die Finanzierung aus FNK-Mitteln beantragt wurde (pdf siehe Muster). Bei Unklarheiten versicherungsrechtlicher Art wenden Sie sich bitte an die Abteilung III Personal, Referat III/2.