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15.10.10

BMBF-Ausschreibung: Förderanträge bis 30.06.2015

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FAQ’s für die Antragstellung im Rahmen der Internen Forschungsförderung

1. Allgemeines und Ansprechpartner

Beachten Sie bitte diese Hinweise und die Hinweise in den Antragsformularen möglichst genau. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Anträge liegt nach aller Erfahrung eine „formal fehlerhafte“ Antragstellung vor oder die inhaltlichen Ziele sind nicht schlüssig und allgemein verständlich dargestellt. Bei Unklarheiten (vor allem dann, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen) nehmen Sie bitte Kontakt mit Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Ansprechpartnerin Frau Bullin, App. 1022; E-Mail: fnk.fft(at)uni-bamberg.de) oder mit Ihrer Prodekanin / Ihrem Prodekan als Fakultätsvertretung in der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) auf. Die Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-forschungsfoerderung/mitglieder/

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind max. 2 Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler:

  • Professorinnen und Professoren;
  • habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die auch aus Studienbeiträgen finanziert sein können.
    Wiss. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die Ihren Antrag allein stellen, benötigen die Zustimmung (Unterschrift) der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors auf dem Antragsformular.
  • Lediglich als Mitantragstellerinnen bzw. Mitantragsteller können auftreten: Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Beschäftigte aus Drittmitteln. Diese Anträge sind mit beiden Unterschriften (d.h. von Erst- und Zweitantragsteller) einzureichen.

3. Projektarten und Förderhöchstgrenzen

Die Projektart, für die ein Antrag gestellt wird, wird nicht durch die Kommission bestimmt. Die Antragsteller(innen) bestimmen selbst die Projektart und die jeweils angewandten Beurteilungsmaßstäbe. In Abstimmung auf die Ziele der internen Forschungsförderung (v.a. die Förderung von Projekten, die der Vorbereitung von Drittmittelprojekten dienen, sowie die Nachwuchsförderung) unterscheidet die FNK fünf Projektarten:

  1. Vorbereitungsprojekte: Sie dienen der Vorbereitung und Formulierung eines Drittmittelantrages. Maximale Projektdauer: 12 Monate. Die Fortsetzung eines Vorbereitungsprojekts kann nicht gefördert werden. Evaluation: Benennung des Drittmittelantrags oder des Bewilligungsbescheides.
    Förderhöchstgrenze: 5.000,- Euro.
  2. Regelprojekte: In Projektform organisierte Vorhaben der Lehrstühle, Professuren sowie insbes. des wissenschaftlichen Nachwuchses, die aus der Grundausstattung nicht zu leisten sind. Auch bei Regelprojekten sollen Möglichkeiten der Drittmittelförderung für dieses Forschungsvorhaben geprüft werden. Maximale Projektdauer: 12 Monate. Ein Regelprojekt soll grundsätzlich bei einem weiteren Förderantrag in ein Vorbereitungsprojekt münden. Evaluation: Benennung des Outputs (Literaturangabe oder URL).
    Förderhöchstgrenze: 2.000,- Euro.
  3. Forschungskolloquien: Der Bezug der Veranstaltung zu  konkreten Forschungsvorhaben muss gegeben sein, z.B. Vorbereitung eines Projekts, begleitende Erörterung des  Projekts (Zwischenergebnisse und Projektsteuerung),  Diskussion der Ergebnisse eines Projekts. Ein (vorläufiges) Programm der Veranstaltung ist beizufügen. Als  selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass auch die universitäre Öffentlichkeit am Forschungskolloquium kostenlos teilnehmen kann. Wenn für ein Kolloquium Gastvortragsmittel beantragt werden, wird erwartet, dass auch eigene Gastvortragsmittel eingesetzt werden und/oder einschlägige Förderungsmöglichkeiten externer Förderer (Ansprechpartner: Leitung Dezernat Forschungsförderung & Transfer, Frau Halbritter, App. 1029; E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de) abgeklärt und der FNK-Antrag im Sinne einer Restfinanzierung auf diese abgestimmt wird. Einzelne Vortragsveranstaltungen (z.B. einzelne Gastvorträge) und (Ring-)Vorlesungen können nicht gefördert werden. Evaluation: Benennung des Outputs bzw. Berichts über das Kolloquium (in Form von Literaturangabe oder URL); Teilnehmerverzeichnis.
    Förderhöchstgrenze: 1.500,- Euro.
  4. Sondertatbestand Drittmittelprojekte: Wie bisher soll nicht  grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass bereits laufende Drittmittelprojekte zusätzlich aus Mitteln der Universität gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Die Begründung für einen Zusatzbedarf wird im Einzelfall geprüft.
    Förderhöchstgrenze: wird im Einzelfall geprüft.
  5. Kooperative Projekte und besondere Projektformen (z. B. Forschergruppen, SFB, etc.): Ziel der hochschulinternen Forschungsförderung ist die verstärkte Einwerbung von Drittmitteln, aber auch die Förderung von Profilbildung durch interdisziplinäre Kooperation oder Großprojekte. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität sind daher ausdrücklich eingeladen, solche Projektkooperationen zu realisieren. Eine Antragstellung erfolgt formlos.
    Förderhöchstgrenze: wird im Einzelfall geprüft.
  • Kooperative Forschung: Bereits in früheren Verfahren wurden die vom Senat eingerichteten Forschungsschwerpunkte im Verfahren der internen Forschungsförderung dadurch bevorzugt, dass sie (soweit erforderlich und aufgrund der verfügbaren Mittel möglich) durch höhere Beträge (auch jenseits der Förderhöchstgrenze) unterstützt werden. Auf die Kooperation im Rahmen eines Zentrums oder Forschungsschwerpunkts und die Eingliederung des Projektes in diese Kooperation weisen die Antragstellenden im Antragsformular hin. Darüber hinaus legt die Sprecherin bzw. der Sprecher des Zentrums / Forschungsschwerpunkts einen Bericht über die Forschungsaktivitäten und die Eingliederung der Einzelprojekte in diese vor.
  • Daneben können auch andere kooperative oder transdisziplinäre Projektanträge gemeinsam eingereicht werden, die eine förmliche Anerkennung als Forschungsschwerpunkt durch den Senat nicht suchen oder noch nicht gesucht haben. In diesem Fall soll im Antrag (und ggf. ergänzend in einem formlosen Schreiben) die Struktur des kooperativen Vorhabens dargelegt und gezeigt werden, dass ggf. eine Perspektive für die Weiterentwicklung eines Arbeitsgebietes und eine Schwerpunktbildung eröffnet wird oder die Kooperation z.B. einen guten Zugang zu Förderungsmöglichkeiten schafft. Sofern die FNK Ansatzpunkte für eine solche Perspektive erkennen kann, wird sie diese Entwicklung mit Nachdruck auch im Rahmen der internen Forschungsförderung unterstützen.
  • Sondertatbestand Großprojekte: Besondere Förderung sollen  kooperative Projekte erfahren, die sich zu einem Projektverbund zusammenschließen und dadurch umfangreiche  Förderungsmöglichkeiten erschließen (z. B. Forschergruppe, SFB, etc.). Für diese Vorhaben sollen in Abstimmung mit den beteiligten Forscherinnen und Forschern durch den/die Vizepräsidenten/in Forschung - im Benehmen mit der FNK - besondere Förderungsmöglichkeiten außerhalb des Normalverfahrens eröffnet werden. Das Verfahren muss im Einzelfall besprochen werden. Daher ist bei diesen Anträgen vorab eine Rücksprache mit dem/der Vizepräsidenten/in Forschung bzw. mit dem Dezernat Forschungsförderung & Transfer nötig.

4. Alle Antragsmöglichkeiten im Überblick:

5. Nicht gefördert werden:

  • Publikationsvorhaben/Druckkostenzuschüsse: Wir bitten, auf die Förderungsmöglichkeiten der DFG, der Thyssen-Stiftung und sonstige Förderungen (zu recherchieren zum Beispiel unter externer Link folgt KISSWIN.de oder über die ELFI-Datenbank; Ansprechpartner: Leitung Dezernat Forschungsförderung & Transfer, App. 1029) zurückzugreifen.
  • Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen, Habilitationen etc.: Auch hier bitten wir, auf die zahlreichen anderen bestehenden Förderungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Aber: Die Mitarbeit von Promovierenden bzw. Habilitierenden in einer der hier angeführten Projektarten ist (bei Beachtung der ansonsten geltenden Regeln der Förderung), zum Beispiel als wissenschaftliche Hilfskraft, möglich. Das Forschungsergebnis des FNK-Projekts muss allerdings als eigenständiger Output erkennbar werden.

6. Zahl der Anträge je Organisationseinheit

Da wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter antragsberechtigt sind, können pro Organisationseinheit natürlich mehrere, voneinander unabhängige Anträge bewilligt werden. Die FNK hat bisher darauf verzichtet, die Zahl der Anträge pro Organisationseinheit zu begrenzen.

7. Ausfüllen und Einreichen der Formulare

1. Das Antragsgeheft kann, soweit für die jeweilige Projektform vorgesehen, als pdf-Formular im Rechner direkt bearbeitet werden. Die Formulare werden im Intranet unter http://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-forschungsfoerderung/formulare/  zum Herunterladen angeboten.

2. Füllen Sie die Formulare bitte vollständig unter Beachtung der Hinweise zur jeweiligen Projektart aus. Achten Sie dabei besonders auf den "Selbstbericht" sowie - generell - auf eine knappe, allgemein verständliche, schlüssige inhaltliche Darstellung, auf die Konsistenz von inhaltlichem und methodischem Vorgehen und auf eine klare, vollständige und in sich stimmige Begründung von Zeitplan, Arbeitsschritten und der beantragten Sach- und Personalmittel sowie der Reisekosten.

3. Bitte fügen Sie dem Antrag keine weiteren Anlagen bei
(Ausnahmen: Tagungsprogramm bei Forschungskolloquien; ggf. Kostenvoranschläge bei Regel- oder Vorbereitungs­projekten; bei allen Projektformen, falls zutreffend, im Selbstbericht: Beiblatt zum ggf. nicht erfolgten Output).

4. Legen Sie Ihren Antrag bitte unmittelbar beim Dezernat Forschungsförderung & Transfer, das die Anträge für die Beratung in der Kommission vorbereiten muss, zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt (Eingangsstempel) vor. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für den Versand per Hauspost ein! Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach wie vor wird aus Sicherheitsgründen die Vorlage der Antragsunterlagen in Papierform (in 1-facher Ausfertigung, mit allen erforderlichen Unterschriften/siehe Rubrik „Antragsberechtigung“) gewünscht. Zusendungen per Mail sowie nachträgliche Änderungen an Anträgen sind nicht möglich.  

5. Projekte, die im Rahmen von Zentren oder Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, werden durch die Sprecherin bzw. den Sprecher des Zentrums oder Forschungsschwerpunkts koordiniert und gemeinsam zum Abgabetermin (durch die Sprecherin bzw. den Sprecher) vorgelegt. Sie bzw. er legt darüber hinaus zum obigen Termin einen Bericht über die Arbeit des Zentrums / Forschungsschwer­punktes bzw. über die eingereichten Anträge vor. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung und stimmen Sie sich mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher ab.

6. Alle weiteren Erläuterungen zur Antragstellung finden Sie im Antragsgeheft selbst.

8. Bewilligung und Mittelverbrauch

Im Bewilligungsschreiben werden den Antragstellerinnen und -stellern u.a. bewilligte Fördersummen sowie das Konto ihres FNK-Projekts mitgeteilt, über welches alle Buchungen abgewickelt werden.

Ein interner Austausch zwischen Sach- (inkl. Reise- und Gastvortragsmitteln) und Hilfskraftmitteln oder eine etwaige Verlängerung des Mittelvergabezeitraumes ist bei FNK-Projekten nur auf Antrag möglich; dieser ist (unter Angabe von Gründen) an fnk.fft(at)uni-bamberg.de zu richten.

9. Evaluation

Zum Ende der Förderlaufzeit des FNK-Projektes sind die Evaluationsunterlagen dem Dezernat Forschungsförderung & Transfer unaufgefordert vorzulegen (Download unter: http://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-forschungsfoerderung/formulare/). Mittelrückforderungen und Restmitteleinzug bleiben vorbehalten.