15.10.10
... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
ausführlich
Der Ethikrat der Universität (andernorts auch Ethikkommission genannt) stellt die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus, die bei Forschungsanträgen an die DFG oder andere Einrichtungen notwendig ist, wenn empirische Versuche (Untersuchungen/Experimente) mit Menschen oder Tieren gemacht werden.
Für Ethikgutachten wenden Sie sich bitte an den Ethikrat.