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15.10.10

BMBF-Ausschreibung: Förderanträge bis 30.06.2015

... mobil nutzbare Technologien, digitalen Medien und Dienste in der beruflichen Qualifizierung.
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Aktuelle Ausschreibungen

(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)

 

BMBF-Ausschreibung: Ideenwettbewerb zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Donauanrainerstaaten - zweistufiges Verfahren: Frist: 30. April 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Donauanrainerstaaten.

Auszug: Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Donauanrainerstaaten zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) und zu Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind, sowie den entsprechenden Themenbereichen des EU-Forschungsrahmenprogramms bzw. von Horizont 2020 ( Informationen zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sind über das BMBF-Portal www.hightech-strategie.de erhältlich; Informationen zum EU-Forschungsrahmenprogramm bzw. Horizont 2020 unter externer Link folgt www.forschungsrahmenprogramm.de). Netzwerkbildung in den genannten Themenbereichen unterstützt die Ziele der EU-Donauraumstrategie. Kooperationen in den Bereichen Klima/Energie und Mobilität bilden Ansatzpunkte für Maßnahmen im Hinblick auf die thematische Säule "Anbindung des Donauraums", Kooperationen im Bereich Kommunikation und in den Schlüsseltechnologien beziehen sich auf die Säule "Schaffung von Wohlstand", mit einer Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit eröffnen sich Aktivitäten hinsichtlich der Säule "Stärkung des Donauraums". Für den Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke sind innovative Konzepte gefordert.
Die Förderung findet in zwei Förderphasen statt, die nacheinander durchlaufen werden:

- Förderphase 1:

Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes
Die erste Förderphase kann bis zu zwölf Monate dauern und dient der Bildung des neuen FuE-Netzwerkes bzw. der Erweiterung eines bereits bestehenden FuE-Netzwerkes um Partner aus den Donauanrainerstaaten (die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn sowie die Nicht-EU-Staaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine). Ziel ist es, nachhaltige Netzwerkstrukturen aufzubauen. Daher soll am Ende dieser Phase eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Weise der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes z.B. in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) von den Netzwerkteilnehmern unterzeichnet werden.

- Förderphase 2:

 Anbahnung konkreter FuE-Projekte
In einer zweiten Förderphase von bis zu zwölf Monaten wird die Anbahnung konkreter gemeinsamer Projekte unterstützt. In dieser Phase soll von den Netzwerkpartnern ein Projektantrag zu den unter Nummer 2 genannten Themen ausgearbeitet und eingereicht bzw. ein FuE-Auftrag von öffentlichen und/oder privaten Auftraggebern, vorzugsweise KMU, akquiriert werden.

externer Link folgt [ausführlich]

BMBF-Ausschreibung: "...eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Ostseeanrainerstaaten"; zweistufiges Verfahren-Frist: 30. April 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Ostseeanrainerstaaten.

Auszug: Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Ostseeanrainerstaaten (entsprechend den unter Nummer 4.1 genannten Bedingungen) zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) und den Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind, sowie den entsprechenden Themenbereichen des  EU-Forschungsrahmenprogramms bzw. von Horizont 2020 (Informationen zur Hightech-Strategie sind verfügbar unter externer Link folgt www.hightech-strategie.de, Informationen zum EU-Forschungsrahmenprogramm unter externer Link folgt www.forschungsrahmenprogramm.de). 


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Stiftung Geld und Währung: Mittel für ein Forschungsprojekt aus dem Themenbereich Geldpolitik und Bankenaufsicht; Frist: 30. April 2013

Stiftung Geld und Währung

Die Stiftung Geld und Währung stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Mittel für ein Forschungsprojekt aus dem Themenbereich Geldpolitik und Bankenaufsicht bereit.
 
Die Projektförderung hat zum Ziel,
 
- Chancen und Risiken der geplanten Übernahme der europäischen Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank aufzuzeigen und zu analysieren;
 
- Voraussetzungen und Merkmale eines institutionellen Rahmens zu untersuchen und ggf. Wege aufzuzeigen, wie sich die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank mit ihrem primären Ziel der Preisstabilität und eine europäische Bankenaufsicht konfliktfrei verbinden lassen.
 
Die Stiftung erwartet während des Förderzeitraums eine aktive Beteiligung an der aktuellen wissenschaftlichen Debatte in Form von Veröffentlichungen, Workshops oder ähnlichen Diskussionsbeiträgen mit Stellungnahmen zu möglichen Handlungsalternativen.
 
Die Ausschreibung richtet sich an Wirtschaftswissenschaftler und Juristen. Bevorzugt werden interdisziplinär angelegte Forschungsprojekte, in denen Ökonomen mit Juristen und gegebenenfalls auch Wissenschaftlern anderer Fachdisziplinen zusammenarbeiten. Bewerben können sich die entsprechenden Fachbereiche oder Institute von Hochschulen und vergleichbaren Forschungseinrichtungen sowie formelle und informelle Forschungsnetzwerke. Eine internationale Beteiligung ist erwünscht. Bewerbungen für Teilprojekte sind möglich.
 
Für die Durchführung des Projektes in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren stellt die Stiftung Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro bereit.
 
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter externer Link folgt www.stiftung-geld-und-waehrung.de

Interessenten werden gebeten, ihren Antrag (Gesamtumfang 15-20 Seiten) in deutscher oder englischer Sprache bis zum 30. April 2013 möglichst auf elektronischem Wege zu richten an die:
Stiftung Geld und Währung
c/o Deutsches Stiftungszentrum
Barkhovenallee 1
45239 Essen

Telefon: 0201/84 01 151
Telefax: 0201/84 01 255

E-Mail: ulrike.johanning@stifterverband.de
externer Link folgt http://www.stiftung-geld-und-waehrung.de

 

AvH: Anneliese Maier-Forschungspreis - Kooperationspreis zur Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften - Frist: 30. April 2013

Für den nach der Philosophin und Wissenschaftshistorikerin externer Link folgt Anneliese Maier benannten Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften aus dem Ausland vorgeschlagen werden, deren bisherige wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet international anerkannt sind und von deren Forschungskooperation mit Fachkolleginnen und Fachkollegen in Deutschland ein nachhaltiger Beitrag zur weiteren Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland erwartet wird.

Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits zur etablierten Spitzengruppe ihres Fachs gehören, sollen auch in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschrittene, aber bereits international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesprochen werden, von denen eine nachhaltige Prägung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland durch längerfristige Kooperationsperspektiven erwartet werden kann. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden selbst gewählte Forschungskooperationen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren mit der bzw. dem Nominierenden und / oder Fachkolleginnen bzw. Fachkollegen in Deutschland durchführen. Ein Preis ist mit 250.000 Euro dotiert.

Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu acht Anneliese Maier-Forschungspreise.

Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Nominierungsfrist endet am 30. April 2013.

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Neues Fellowship-Programm für Postdoktoranden am Collége d‘Études Mondiales in Paris - Frist: 30. April 2013

Neues Fellowship-Programm für Postdoktoranden am Collége d‘Études Mondiales in Paris

Die Fondation Maison de Science de l’Homme und die Gerda Henkel Stiftung vergeben zwei 12-monatige Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen in den Geisteswissenschaften, die sich für ein Jahr in der internationalen Umgebung des Collége d’Etudes Mondiales in Paris einem individuellen Forschungsprojekt widmen möchten, internationale Netzwerke in Frankreich aufbauen und/oder vertiefen möchten und eine langfristige Partnerschaft zwischen der Heimatuniversität und der französischen Gastinstitution entwickeln möchten. 
 
Die Förderung umfasst vor allem die folgenden Fachbereiche:

  • Geschichte,
  • Kunstgeschichte,
  • Wissenschaftsgeschichte,
  • Islamwissenschaft und Philosophie.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen mit den Forschungsschwerpunkten der Wissenschaftler und assoziierten Wissenschaftler des Collège d’études mondiales (www.college-etudesmondiales.com) in Verbindung stehen. Herausragende Geistes- und Sozialwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die hochwertige Publikationen in angesehenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften sowie internationales Engagement vorweisen können, können sich mit einem soliden und innovativen Forschungsvorhaben bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2013.
Details zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte der Homepage der Fondation Maison des Sciences de l'Homme:

externer Link folgt www.msh-paris.fr/actualites/actualite/article/call-for-applications-ghs-fmsh-postdoctoral-fellowships/

Fritz und Hildegard Berg-Stiftung: Ausschreibung "Stadt der Zukunft" - Frist: 30. April 2013

Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald vergibt für das akademische Jahr 2014/15 jeweils 3 bis 5 Alfried Krupp Senior Fellowships und 6 bis 10 Alfried Krupp Junior Fellowships; Frist: 30. April 2013

Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald ist eine unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung im Zentrum der traditionsreichen Universitäts- und Hansestadt an der Ostsee. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat das Kolleg gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald gegründet, um die Exzellenz der Universität zu stärken.
 
Um ein Alfried Krupp Senior Fellowship können sich durch herausragende Leistungen in Forschung und Lehre ausgewiesene Wissenschaftler bewerben. Die Alfried Krupp Junior Fellowships werden an besonders qualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftler vergeben.
 
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg eröffnet den Fellows die Möglichkeit, sich unabhängig von umfangreichen Lehrverpflichtungen auf eine größere wissenschaftliche Arbeit zu konzentrieren. Es wird die Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber vorausgesetzt, mit Fachkollegen der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu kooperieren. Bewerbungen sind ein Exposé des geplanten Forschungsvorhabens sowie bis zu fünf relevante Publikationen beizulegen.
 
Fellows werden entweder für ein Semester (1. Oktober bis 31. März bzw. 1. April bis 30. September) oder für ein ganzes akademisches Jahr (1. Oktober bis 30. September) berufen. Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg stehen den Fellows mietfrei zur Verfügung. Die Fellowships sind den hohen Erwartungen an die wissenschaftlichen Leistungen der Bewerber entsprechend dotiert.
 
Denkbar ist auch die gemeinsame Bewerbung mehrerer Wissenschaftler/innen, die in Greifswald Vorhaben in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit verwirklichen wollen.
 
Weitere Informationen zum externer Link folgt Alfried Krupp Fellows-Programm finden Sie externer Link folgt hier; externer Link folgt Hinweise zum Auswahlverfahren sind externer Link folgt hier abrufbar.
 
Bewerbungen werden bis zum 30. April 2013 erbeten an die Wissenschaftliche Direktorin, Professor Dr. Bärbel Friedrich, Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald, D-17487 Greifswald.
 
Weitere Auskünfte erteilt der Wissenschaftliche Geschäftsführer des Kollegs, Dr. Christian Suhm, und der für das Fellowship-Programm zuständige Referentin, Christin Klaus M. A.,
Telefon: +49 (0) 3834 / 86-19001,
E‑Mail: fellowsupport(at)wiko-greifswald.de.

BMBF-Ausschreibung: empirischen Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen, Frist: 02. Mai 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der empirischen Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen.

Auszug:

Die Förderung soll die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von solchen Veranstaltungen ermöglichen, die für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der empirischen Bildungsforschung von Nutzen sind. Die Veranstaltungen sollen insbesondere der Weiterqualifizierung sowie der nationalen und internationalen Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.
Zum wissenschaftlichen Nachwuchs im Sinne dieser Richtlinien zählen Studierende in Master-Studiengängen, Promovierende sowie Postdoktorandinnen und -doktoranden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland. Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass die teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eigene Beiträge zu der geplanten Veranstaltung leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.

externer Link folgt [ausführlich]

Stifterverband: Bildungscluster - Eine Initiative zur Stärkung regionaler Allianzen für erfolgreiche Nachwuchssicherung; Frist: 10. Mai 2013

Förderung
Ziel ist es, innovative und kooperative Ansätze zur Nachwuchssicherung in Regionen zu fördern und bekannt zu machen. Dabei werden solche Strategien der Nachwuchssicherung unterstützt, in denen Hochschulen, Kommunen und arbeitsmarktnahe Akteure gemeinsame Ziele und Maßnahmen definieren und umsetzen, um ihre Region sichtbar und attraktiv für den (akademischen) Nachwuchs zu machen. Vielfach setzen sich regionale Partner individuell bereits intensiv dafür ein. Durch das gemeinsame und abgestimmte Handeln im Rahmen eines Bildungsclusters soll ein zusätzlicher Mehrwert erreicht werden.

Der Stifterverband sucht bis zu vier Bildungscluster, in denen gemeinsame regionale Strategien für erfolgreiche Nachwuchssicherung entwickelt und durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Jedes Bildungscluster wird mit bis zu 250.000 Euro über zwei Jahre gefördert.

In Bildungsclustern können zum Beispiel folgende Handlungsfelder gemeinsam bearbeitet werden:

  • Willkommenskultur und Service: Wie können eine umfassende Willkommens- und Integrationskultur sowie abgestimmte Service-strukturen für Studierende und qualifizierten Nachwuchs als regionales Ziel etabliert und durch alle relevanten Akteure gelebt werden?
  • Talententwicklung: Wie kann gemeinsam ein an den Bedürfnissen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtetes Aus- und Weiterbildungs-angebot von Hochschulen, Unternehmen und anderen Bildungs-einrichtungen geschaffen werden (Verzahnung regionaler Bildungs- und Arbeitsmärkte)?
  • Schnittstelle Studium – Arbeitsmarkt: Wie kann Studierenden und Nachwuchskräften aus dem In- und Ausland der Eintritt in den regionalen Arbeitsmarkt erleichtert werden?
  • Regionale Sichtbarkeit: Wie können Regionen national und international als attraktiv und lebenswert wahrgenommen werden und ein attraktives Profil für den Nachwuchs entwickeln (vom employer branding zum regional branding)?

Dies ist keine abschließende Liste. Auch andere Handlungsfelder sind denkbar, sofern sie dem Ziel der Nachwuchssicherung dienen.

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BMBF-Ausschreibung: Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Republik Usbekistan - zweistufiges Verfahren; Frist: 15. Mai 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Republik Usbekistan.

Auszug:

Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Maßnahmen zur Vorbereitung neuer und zur Intensivierung bestehender projektbezogener oder institutioneller ­Kooperationen;
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.


Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und dem KKEWT können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:

  •     Umwelt und Untersuchung von Klimaveränderungen;
  •     Alternative Energiequellen und erneuerbare Energien;
  •     Gesundheitsforschung und Biowissenschaften;
  •     Physikalisch-chemische Technologien;
  •     Informations- und Kommunikationstechnologien;
  •     Produktionstechnologien.

Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.

Darüber hinaus soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Usbekistan im Bereich der Innovation gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen. Anknüpfungen an bereits bewilligte Innovationsprojekte in Usbekistan sind daher erwünscht und können bezuschusst werden.

externer Link folgt [ausführlich]

BMBF-Ausschreibung: Die Sprache der Objekte. Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen - dreistufiges Verfahren!: Frist: 29. Mai 2013 - max. 3 Seiten!

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind innovative, auch standortübergreifende Verbundvorhaben, die in fruchtbarer Auseinandersetzung von geistes-, kultur-, sozial- und technikwissenschaftlichen Fächern die Frage nach den Bedeutungen von Objekten interdisziplinär bearbeiten. Ein Verbund besteht aus mindestens zwei Partnern, die jeweils eigene Zuwendungen für ihre Teilprojekte beantragen.

Mögliche Themenfelder sind u. a.

  • Dinge als Reflex gesellschaftlicher Konfigurationen
  • Materielle Kultur und religiöse bzw. kulturelle Praktiken
  • Objekt, Symbol, Mythos
  • Interkultureller Dialog: Inklusion und Exklusion durch den Umgang mit Dingen
  • Innovative Materialien und Werkzeuge als Motor gesellschaftlicher Entwicklung
  • Technologietransfer und Fundkomplex
  • Objekte der Wissenschaftsgeschichte
  • Globaler Handel mit Dingen
  • Theorie der Dinge
  • Objekte in der Wissenschaftskommunikation
  • Museen als Laboratorien - Objekte als Versuchsreihen
  • Überlagerung von Codes in einer globalisierten Welt
  • Objekte im Rahmen der Anpassung an Klimawandlungen
  • Geschlechts- und altersspezifischer Gebrauch von Dingen

Die öffentlichkeitswirksame Vermittlung der im Projekt erzielten Forschungsergebnisse ist notwendig und förderfähig (z. B. Veranstaltungen, Tagungen, Publikationen, Video-Blogs, Webseiten). Bei geeigneten Projekten sind auch Ausstellungen anteilig förderfähig (siehe Nummer 5).

Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure wie Hochschulen, Museen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Denkmalämter ist erwünscht.

Nicht gefördert werden können:

  • Vorhaben, denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt
  • Vorhaben, die Objekte ohne geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fokus untersuchen
  • über eine exemplarische Anwendung hinausgehende Erschließung, Erfassung, Pflege, Konservierung und Digitalisierung einer Sammlung
  • Aufbewahrungs- und Präsentationsmittel
  • Restaurierungs- und Grabungsarbeiten
  • Kauf von Objekten.

Museumspädagogische und wahrnehmungspsychologische Ansätze sowie empirische Nutzer-/Besucherforschung sind förderfähig, wenn sie als nachrangige Anteile in prioritär geistes-, sozial oder kulturwissenschaftlich angelegte Verbundvorhaben eingebunden sind.

[...]

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:

Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:

Dr. Christopher Wertz

Telefon: 02 28/38 21-15 77
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de

Dr. Kerstin Lutteropp

Telefon: 02 28/38 21-16 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de

Internet: externer Link folgt www.pt-dlr.de

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Verbundskizze/Projektbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Dreistufiges Förderverfahren

Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Es ist dreistufig angelegt:

  • Stufe 1: Zunächst reicht die vorgesehene Verbundkoordination eine maximal dreiseitige Verbundskizze ein
  • Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur Einreichung einer ausführlichen Projekt­beschreibung auf Basis der Verbundskizze aufgefordert
  • Stufe 3: Nach erneuter positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.

7.2.1 Stufe 1: Einreichung und Auswahl von Verbundskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine kurzgefasste Verbundskizze zum geplanten Vorhaben (maximal drei Seiten) in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/OBJEKTE2013 einzureichen. Die Vorlage per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Nach erfolgter Registrierung im Portal ist die Verbundskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen, hieraus wird eine Kurzübersicht generiert, die dem PT-DLR von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden ist.

Einreichungsstichtag für die Bekanntmachungsrunde 2013 ist der

29. Mai 2013

Verspätet eingehende Verbundskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Da die Bekannt­machung jedoch einmal jährlich veröffentlicht wird, ist eine Wiedervorlage der Verbundskizze im Rahmen der nächsten Bekanntmachungsrunde möglich.

Aus der Vorlage einer Verbundskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Verbundskizze darf maximal drei Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11-12, maximal 9 000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und muss folgender Gliederung folgen:

1.    Beschreibung der Forschungsfragen und Ziele unter Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird

2.    Bezug zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens

3.    Design und Methodik des Forschungsvorhabens

4.    Vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund

5.    Erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung/öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Konferenzen, Videoblogs, Ausstellungen etc.

Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Verbundskizze gesondert ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Grobschätzung) hervorgehen.

Verbundskizzen, die diese formalen Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Verbundskizzen werden durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Fragestellung
  • Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbunds
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler/europäischer Ebene

Die Antragstellenden von positiv bewerteten Verbundskizzen werden anschließend aufgefordert, ausführliche Projektbeschreibungen einzureichen (Stufe 2). Alle Antragstellenden werden über den Ausgang der ersten Verfahrensstufe informiert.

7.2.2 Stufe 2: Einreichung und Bewertung ausführlicher Projektbeschreibungen

In der zweiten Verfahrensstufe werden Antragstellende von positiv bewerteten Verbundskizzen zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung aufgefordert. Diese Projektbeschreibung ist dem Projektträger erneut über das ­Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/OBJEKTE2013 vorzulegen.

Die Vorlage per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die ausführliche Projektbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 - 12) und folgender Gliederung folgen:

1.    Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens; wissenschaftliche Arbeitsziele des Vorhabens

2.    Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der Antragstellenden

3.    Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: Design und Methodik des Forschungsvorhabens; Arbeitsteilung im Verbund; vorhabenbezogene Ressourcenplanung

4.    Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern

5.    Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte Ergebnisverwertung (öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Publikationen, Konferenzen, Videoblogs, Ausstellungen); nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit

6.    Zeit- und Finanzplanung (inkl. Balkenplan)

Unabhängig von der Seitenbegrenzung sind der ausführlichen Projektbeschreibung gesondert ein Deckblatt sowie eine englische Zusammenfassung (abstract) voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Grobschätzung) hervorgehen. Danach ist eine einseitige englische Zusammenfassung des Vorhabens (abstract) einzufügen.

Die eingegangenen ausführlichen Projektbeschreibungen werden wiederum durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Fragestellung
  • Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbunds
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler/euro­päischer Ebene

Die Antragstellenden von positiv bewerteten Projektbeschreibungen werden anschließend aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen (Stufe 3). Alle Antragstellenden der ausführlichen Projektbeschreibungen werden über den Ausgang der zweiten Verfahrensstufe informiert.

7.2.3 Stufe 3: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der dritten Verfahrensstufe werden die Antragstellenden, deren Projektbeschreibung positiv bewertet wurde, aufgefordert, in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination einen förmlichen Förderantrag (elektronisches Antragssystem "easy") in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.

 

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BMBF-Bekanntmachung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien - zweistufiges Verfahren: Frist: 29. Mai 2013

Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Gefördert werden prioritär Vorhaben in den Bereichen:

  • Umweltforschung und -technologie (einschließlich erneuerbare Energien)
  • Meeres- und Polarforschung
  • Medizin
  • Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationswissenschaften
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.

[...]

 5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache

bis spätestens 29. Mai 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/ARG13WTZ) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

  externer Link folgt ausführlich

 

BMBF-Ausschreibung: Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) im Rahmen des Jahres "Deutschland+Brasilien 2013-2014" - zweistufiges Verfahren; Frist: 31. Mai 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) im Rahmen des Jahres "Deutschland+Brasilien 2013-2014".

Auszug:

Gegenstand der Förderung

Für die Intensivierung von Kooperationen in Forschung, Wissenschaft und Technologie sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit der erfolgreichen bilateralen Zusammenarbeit fördert das BMBF im Rahmen des Deutschlandjahres in Brasilien die Organisation und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, z. B. Fachworkshops, Innovationsforen, Delegations- und Sondierungsreisen etc., außerdem Studien, die sich auf die Kooperationspotenziale in den unten genannten Schwerpunktthemen beziehen.
Die Veranstaltungen sollen in Brasilien stattfinden und dort möglichst ein großes Publikum in Wissenschaft und Wirtschaft erreichen und auch darüber hinaus zu einer hohen Sichtbarkeit beitragen. Die Maßnahmen müssen im Zeitraum des Deutschlandjahres stattfinden und sollen bis Mai 2014 abgeschlossen sein.
Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-brasilianischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den übergreifenden Bereichen Nachhaltigkeit und Innovation zugeordnet werden können:

  • Bioökonomie und Bio-Rohstoffe
  • Management natürlicher Ressourcen, Wassermanagement und Umwelttechnologien
  • Klimaschutz und Folgen des Klimawandels
  • Innovationsprozesse insbesondere in den Bereichen "Medizintechnik" und "Seltene Erden"

Die Aktivitäten sollen als themenbezogene Veranstaltungen mit einer Dauer von mehreren Tagen (je nach Format) in Brasilien durchgeführt werden. Die Veranstaltungen im Bereich Innovation sollen ggf. neben Vorträgen deutscher Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Politik eine Kombination aus Workshops mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden sowie Kontaktbörsen umfassen. Daneben können Besuche relevanter Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Unternehmen) in Brasilien eingeplant werden.

externer Link folgt [ausführlich]

BMBF-Ausschreibung: "IKT 2020 - Forschung für Innovationen" - zweistufiges Verfahren; Frist: 12. Juli 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Kompetenzzentren für den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen".

Auszug: Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet des Umgangs mit großen Datenmengen im Rahmen von Kompetenzzentren thematisch und organisatorisch bündeln. Die Kompetenzzentren sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Vorteilhaft ist auch eine - zumindest regionale - Kooperation mit Anwendern oder Lösungsanbietern in mindestens einem für Big Data relevanten Wirtschaftszweig. Außerdem gehören zu der jeweiligen Strategie insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Entwicklung eines an nationalen und internationalen Maßstäben gemessenen herausragenden Kompetenzprofils im Bereich Big Data sowie Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit,
  • Ideenaustausch mit weltweit führenden Zentren und Forschungseinrichtungen,
  • Nachwuchsförderung und praxisnahe Qualifizierung. Dafür ist die Ansiedelung des Kompetenzzentrums im Umfeld einer Hochschule gewünscht.

externer Link folgt [ausführlich]

BMBF-Ausschreibung: "Management und Analyse großer Datenmengen (Big Data)" im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen" - zweistufiges Verfahren; Frist: 12. Juli 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet "Management und Analyse großer Datenmengen (Big Data)" im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen".

Auszug: Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird Forschungsvorhaben in zwei Verbundkonstellationen fördern, die gezielt die Herausforderungen des Umgangs mit großen Datenmengen adressieren:

  • Verbundkonstellation 1: Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft
  • Verbundkonstellation 2: Verbundprojekte aus Wissenschaft und mindestens einer wissenschaftlichen Disziplin als Anwender von Big Data.

Die Maßnahme soll über die einzelnen Verbünde hinaus die Zusammenarbeit fördern und die vorhandenen Einzelkompetenzen effektiv im Sinne einer Kooperationsstrategie zusammenführen. Von allen Projekten wird erwartet, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den verwendeten Daten inhärent verfolgt wird. Zu beachten sind der Schutz von Privatsphäre und Datensicherheitsaspekte bereits während der Entwicklung von Systemen (Privacy by Design).
In der Fördermaßnahme "Big Data - Management und Analyse großer Datenmengen" wird die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die Bezüge zu einem oder mehreren der folgenden FuE-Aspekte aufweisen:

  • Management und Analyse umfangreicher Datenbestände zur Extraktion nützlicher und verlässlicher Informationen. Adressierbar sind hier sowohl Datenbank-orientierte Ansätze wie auch solche aus dem Information Retrieval sowie Ansätze zu - auch lediglich temporär vorhandenen - dynamischen Datenströmen. Große Potenziale werden in der automatisierten Verwertung heterogener sowie verteilt und unstrukturiert vorliegender Daten gesehen.  Eine zeitnahe Analyse, möglichst in Echtzeit, ist Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung von Informationen durch den Menschen.
  • •    Echtzeitfähige und interaktive Simulationen auf Basis großer Datenmengen, die Ad-hoc-Entscheidungen auf Grundlage der erzeugten Alternativen ermöglichen. Zur Verarbeitung großformatiger Modelle sollte nach Möglichkeit auf Architekturen und Algorithmen des Höchstleistungsrechnens zurückgegriffen werden.
  • Skalierbare Techniken der nutzergerechten Darstellung von großen Datenmengen, welche die weitergehende Interpretation der Daten durch Menschen ermöglichen. Insbesondere neuartigen Visualisierungstechniken, die mit der steigenden Datenflut umgehen können, kommt an dieser Stelle eine gehobene Bedeutung zu.

Voraussetzung für entsprechende Verbundprojekte ist die Entwicklung von Techniken und Werkzeugen, die nicht auf einzelne Branchen oder Wissenschaftsdisziplinen begrenzt sind, sondern möglichst umfassend einsetzbar sind und einen Beitrag zur Lösung - insbesondere der in der Hightech-Strategie benannten - gesellschaftlicher Herausforderungen liefern.
Für die begleitende Untersuchung von Problemen und Hindernissen auf juristischer, gesellschaftlicher, ökonomischer, und weiterer relevanter Ebenen sollen in einem Einzel- oder Verbundprojekt der Wissenschaft eine zukunftsgerichtete und breit angelegte Analyseperspektive dargelegt und kompetent vertreten werden.

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BMBF-Ausschreibung: Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung" - Frist: 15. Juli 2013, 15. November 2013; letztmöglicher Termin 15. November 2013

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zum Ausbau von innovativen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung.

Auszug:
Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von innovativen Forschungskooperationen sowie zur Stärkung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerktätigkeit im Förderbereich Chancengerechtigkeit. Darunter fallen in erster Linie Fachveranstaltungen oder Workshops, aber auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig zur Kooperations- und Vernetzungsförderung beizutragen. Die Maßnahmen sollen sich mit der Integration von Genderaspekten insbesondere in der Medizin, in der wirtschaftswissenschaftlichen oder der naturwissenschaftlich-technischen Forschung oder mit bislang vernachlässigten Themen der Genderforschung befassen. Sie sollen die Entwicklung von gleichstellungspolitischen Empfehlungen und Strategien in Bildung, Forschung und Wissenschaft unterstützen sowie zum Wissenschafts-Praxis-Dialog beitragen. Außerdem sollen die Maßnahmen bestehende innovative Ansätze und neue Ergebnisse im Sinne von Transfer und Verstetigung öffentlichkeitswirksam und überregional präsentieren.

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VW-Stiftung: Opus Primum - Förderpreis für die beste Nachwuchspublikation des Jahres; Frist: 30. August 2013

Im Jahr 2013 lobt die VolkswagenStiftung zum 3. Mal den Förderpreis Opus Primum für die beste Nachwuchspublikation des Jahres aus. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert und wird zusammen mit dem NDR Kultur Sachbuchpreis verliehen.

Mit diesem Förderpreis möchte die VolkswagenStiftung den wissenschaftlichen Nachwuchs stärken und unterstreichen, dass Wissenschaftsvermittlung für die deutsche Forschung eine zentrale Aufgabe ist.

Einsendekriterien
Die Ausschreibung für den Opus Primum - Förderpreis 2013 läuft bis zum 15. August 2013.

Die jährliche Auszeichnung wird für eine deutschsprachige Publikation von hoher wissenschaftlicher Qualität vergeben, die gut lesbar geschrieben und auch einem breiteren Publikum verständlich ist.

Für den Förderpreis für die beste Nachwuchspublikation des Jahres können Verlage bis zu drei Neuerscheinungen einreichen, die von einem Autor, einer Autorin oder einem Autorenduo verfasst wurden und zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2013 erschienen sind. Die Autoren sollen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein. Selbstbewerbungen sind nicht möglich. Die Publikation darf kein Sammelband, Zeitschriftenaufsatz oder Paper sein. Publikationen müssen in digitaler Form (max. 50 MB pro E-Mail) und zusätzlich als gedrucktes Exemplar oder Druckfahne eingereicht werden.

Preisverleihung und Preisgeld
Opus Primum wird am 7. November 2013 zusammen mit dem NDR Kultur Sachbuchpreis im Schloss Herrenhausen verliehen.

Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro ist zur eigenen Weiterbildung im Forschungsfeld, dem Besuch von wissenschaftlichen Konferenzen oder zur Anschaffung von Literatur für Forschungsvorhaben gedacht.

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BMBF-Bekanntmachung zur Förderung des Berufsbildungsexportes - Projektskizzen: am 31. Oktober und 30. April

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter.
Im Rahmen der dreijährigen Förderrichtlinie können in jedem Jahr zu jeweils folgenden Terminen Projektskizzen eingereicht werden:

31. Oktober und

30. April

Das Förderverfahren ist jeweils zweistufig angelegt.  In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu den oben genannten Einreichfristen, erstmalig zum 31.10.2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.

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Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung; Frist: 15. April und 15. November eines jeden Jahres

Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung

Das BFHZ wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird das BFHZ-CCUFB durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.

Profil des Programms

Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.

Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:

  • Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
  • Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
  • Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
  • Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.

Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.

Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Antragsverfahren

Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen, detaillierten Projektbeschreibung. Es wird empfohlen hierfür das entsprechende Formular zu benutzen, das sich auf der Internetseite des BFHZ befindet. Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ, bzw. extern  begutachtet.

Förderkriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
  • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Auswahlverfahren

Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ begutachtet. Projekte deren Förderumfang 5.000,--€ übersteigen, durchlaufen zusätzlich eine externe Evaluierung.

Haushaltsvorbehalt

Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass dem BFHZ ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. externer Link folgt Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite des BFHZ („Download").

Einreichung

Die Projekte müssen bis zum jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) an folgende Adresse gerichtet werden:

An das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ)
Arcisstr. 21
D-80333 München

Eine elektronische Fassung der endgültigen Projektanträge müssen ebenfalls vor Abgabefrist an honsdorf@lrz.tum.de gesendet werden.

BMBF-Ausschreibung: "Union für das Mittelmeer" (UfM) Frist: laufend bis Ende 2013

Das BMBF hat im Rahmen der "Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung" folgende Bekanntmachung, mit Schwerpunkt auf Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen, herausgebracht.
Die UfM umfasst alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei.

Schwerpunkt liegt auf Anbahnung von angewandter Forschung und Entwicklung.

externer Link folgt Weitere Informationen zur Ausschreibung

BMBF-Ausschreibung: Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie den Südosteuropäischen Ländern (SOEL) Frist: laufend bis Ende 2013

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie den Südosteuropäischen Ländern (SOEL) bietet das BMBF eine Fördermassnahme zur Unterstützung gemeinsamer Projektanträge an.

Was wird gefördert?

  • die Anbahnung/Vorbereitung von gemeinsamen Projektanträgen in Bildung und Forschung mit MOE/SOE Partnerländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien) in den folgenden Förderprogrammen:

A) in aktuellen Förderprogrammen des BMBF :

B) Verbundforschungsprojekte des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU (spezifisches Programm Zusammenarbeit)

C) Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Programms EUROSTARS

  • die offiziellen Informationsseiten zum EUREKA-EUROSTARS Programm finden sie externer Link folgt hier.

D) Gemeinsame Forschungsbasen

  • In gemeinsamen Forschungsbasen sollen Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus dem Partnerland mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen und der forschenden Industrie in der Regel auf der Grundlage bestehender Kooperationen personell, organisatorisch und finanziell miteinander verflochten werden.
  • Gefördert werden Maßnahmen zur Ausarbeitung von Konzepten (einschließlich Organisationsmodell, Forschungsplanung, Einwerbung von Drittmitteln) in Bezug auf den Aufbau von gemeinsamen Forschungsbasen.

Zuwendungsempfänger

  • Antragsberechtigt sind u.a. deutsche Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen sowie bestehende Organisationen zum Management von Innovationspartnerschaften in Kooperation mit Partnereinrichtungen aus den MOEL/SOEL. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt eine Eigenbeteiligung von 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Für Universitäten gilt eine entsprechende Quote von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  •  Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Zuwendungsvorraussetzungen u.a.

Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Experten inklusive Tagespauschale je nach Zielland
  • Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland (in Form von Tagegeldern)

In besonders begründeten Fällen:

  • Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Untersuchungen der Durchführbarkeit (in der Regel bis zu 3 Personenmonaten (PM)) sowie die Vorbereitung gemeinsamer Forschungsbasen (in der Regel bis zu 6 PM)
  • Kosten und Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel (z.B. Verbrauchsmaterial für Pilotstudien)

Der Zuschuss bei der Vorbereitung besonders aufwendiger Projekte sowie gemeinsamer Forschungsbasen kann bis zu 50 T€ betragen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt eine Eigenbeteiligung von 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Für Universitäten gilt eine entsprechende Quote von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Verfahren: Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen.

Mit der Umsetzung ist beauftragt:

Internationales Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Die Fachlichen Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung direkt. Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der Partnerländer im Mittelmeerraum zu informieren. Ansprechpartner nach Zielländern geordnet sowie weitere Informationen zum Einreichverfahren entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung des BMBF.

BMBF-Ausschreibung: Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Russland; zweistufiges Verfahren, Skizzenfrist: Frist 30. September 2014

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Russland.

Auszug: Gegenstand der Förderung

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Maßnahmen zur Exploration und Vorbereitung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen,
  • Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll,
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Forschungsvorhaben und Entwicklung nachhaltiger Forschungspartnerschaften.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Gesundheitsforschung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Biologische Forschung und Biotechnologien; Lebenswissenschaften
  • Optische Technologien
  • Meeres- und Polarforschung
  • Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung; Gewässerforschung
  • Nanotechnologien

externer Link folgt [ausführlich]

 

BMBF-Ausschreibung mobil nutzbaren Technologien, digitalen Medien und Diensten in der beruflichen Qualifizierung: Förderanträge bis 30.06.2015

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung und zum Einsatz von mobil nutzbaren Technologien, digitalen Medien und Diensten in der beruflichen Qualifizierung.

externer Link folgt [Ausschreibung]

BMBF - Förderung der Kooperation mit Zentralasien - Anträge jederzeit

Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie und der Zielsetzung der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung:

Ziel der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung und die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Belarus.


Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Exploration und Anbahnung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen
  • Thematische Schwerpunkte:
    • Umwelt, Nachhaltigkeit
    • Geotechnologie
    • Gesundheitswissenschaften
  • Projektanbahnung: Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll

Wer wird gefördert?

  • im Verbund mit Einrichtungen aus Zentralasien, dem Südkaukasus, Moldau und Belarus deutsche Hochschulen, forschungsaktive Kliniken, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland
  • Anträge mit Beteiligung von KMUs werden bei gleicher Qualität bevorzugt

Wie wird gefördert?

  • Ausgaben für Anbahnungsreisen, den projektbezogenen wissenschaftlichen Austausch, Expertentreffen und thematische Projektplanungsworkshops
  • in begründeten Einzelfällen:
    • Veranstaltungskosten
    • Sachmittel
    • Personalkosten
  • Gewährung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 25 000 Euro / Projekt

Antragstellung:

  • einstufiges Förderverfahren
  • Erstellung der förmlichen Förderanträge mit externer Link folgt elektronischem webbasiertem Antragssystem (ewa) des Internationalen Büros des BMBF (IB)
  • zusätzliche im elektronischen Antragssystem fertig gestellte endgültige Version mit Unterschriften der deutschen und ausländische Partner per Post an das Internationale Büro des BMBF (IB)

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
 

Weitere Informationen finden Sie externer Link folgt hier.

Ansprechpartner im Internationalen Büro des BMBF (IB):

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum fpr Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler

Telefon: +49 (0) 228-3821 458
Fax:     +49 (0) 228-3821 444
E-Mail:  anja.koehler(at)dlr.de

Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm

Telefon: +49 (0) 228-3821 472
Fax:     +49 (0) 228-3821 444
E-Mail:  holger.brehm(at)dlr.de

BMBF-Ausschreibung: ""Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" - Anträge jederzeit

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zur "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel"

Auzug:

Das BMBF wird wissenschaftliche Forschungsvorhaben fördern, die
a.    neue und realistische Anwendungsszenarien im Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion" entwickeln und so Wege für die Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes aufzeigen,
b.    bestehende Hinderungsgründe ausräumen oder grundlegende Wissenslücken füllen,
c.    den Reifegrad von Forschungsthemen erhöhen, oder
d.    die notwendigen Grundlagen für eine möglicherweise anschließende anwendungs- und praxisorientierte Forschung im Verbund mit Umsetzungspartnern und Anwendern schaffen.
Die Forschungsvorhaben sollen, wie in Nummer 1.1 beschrieben, dazu beitragen, noch ungenutzte Potenziale der MTI mit Blick auf konkrete gesellschaftliche Herausforderungen wie insbesondere den demografischen Wandel zu heben und das Forschungsfeld im Hinblick auf diese Herausforderungen auszurichten und weiterzuentwickeln. Die Forschungsvorhaben können sich sowohl auf technische als auch auf möglicherweise relevante nicht-technische Aspekte (z. B. gesellschaftlicher, rechtlicher, ethische Art) der MTI beziehen.
Die Förderfähigkeit ist an folgende Kriterien gebunden:
•    Das vorgeschlagene Vorhaben muss den Zielen und Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen (insbesondere auch den Ausführungen in den Nummern 1.1 und 7.3).
•    Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere forschungsorientierte Organisationen/Einrichtungen mit einschlägigem Know-how im Bereich "Mensch-Technik-Interaktion; Demogra¬fischer Wandel".
•    Es soll sich um ein Einzelvorhaben handeln. Maximal können zwei Partner ein gemeinsames Vorhaben vorschlagen.
•    Die Laufzeit des Vorhabens soll im Regelfall ein Jahr betragen, es können allerdings in Ausnahmefällen auch bis zu maximal zwei Jahre beantragt werden.
•    Im Vorhaben sollen substanzielle Vorschläge zum Thema gemacht bzw. eine neue Ausrichtung dargelegt werden. Je nach Größe des Projektteams und Umfang der Arbeiten können die veranschlagten Projektkosten bzw. -ausgaben zwischen 100 000 € und maximal 300 000 € liegen.
•    Im Rahmen des Vorhabens ist bereits frühzeitig der Dialog mit weiteren Akteuren aufzunehmen, um die Anschlussfähigkeit der Forschungsarbeiten zu demonstrieren. Dies muss in der Konzeption ersichtlich und nachvollziehbar werden.
•    Ein Teilergebnis jedes Vorhabens ist die Erstellung eines Visionenpapiers, das die nächsten wünschenswerten Schritte sowie Entwicklungs- und Anwendungspotenziale des vorgeschlagenen Themengebiets aufzeigt.

Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
jederzeit nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien
Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter externer Link folgt www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP in deutscher Sprache vorzulegen.

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Studienstiftung des deutschen Volkes: jetzt auch Selbstbewerbung möglich!

Ab Februar 2010 kann man sich bei der Studienstiftung unter dem Motto "Deine Chance: Mach den Auswahltest der Studienstiftung!" auch persönlich um ein Stipendium bewerben (bislang galt hier ein Vorschlagsrecht).

Für die Selbstbewerbung wurde ein Studierfähigkeitstest von der ITB Consulting GmbH entwickelt, einem der führenden Beratungsunternehmen im Bereich der Eignungsdiagnostik und dem erfolgreichen Macher des Medizinertests.  Jetzt kann jede Studentin und jeder Student im ersten oder zweiten Semester an einer Universität oder Fachhochschule sich selbst bewerben und den Test absolvieren. "Ganz besonders wollen wir Studierende aus bildungsfernem Elternhaus zur Bewerbung ermutigen", so Dr. Gerhard Teufel, Generalsekretär der Studienstiftung. Studenten aus nicht-akademischen Familien und BAföG-Empfänger zahlten eine reduzierte Teilnahmegebühr von 25 statt 50 Euro.

Ausführliche Informationen mit einer Broschüre zum Test inklusive Beispielaufgaben finden Sie unter externer Link folgt http://www.studienstiftung.de/selbstbewerbung.html 

DAAD-Ausschreibung: "Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland" - Anträge jederzeit

Der DAAD hat in diesem Jahr ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Programm für deutsche Wissenschaftler aufgelegt, die nach einer Mobilitätsphase im Ausland Interesse daran haben, dauerhaft wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Das Programm "Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland" besteht aus zwei separaten Komponenten:

  • Einem Fahrtkostenzuschuss, der dazu dienen soll, Fachvortragsreisen oder Vorstellungsgespräche in Deutschland zu unterstützen oder zu ermöglichen
  • Einem Rückkehrstipendium mit der Förderungshöchstdauer von sechs Monaten, um die berufliche Wiedereingliederung in wissenschaftlichen Einrichtungen  in Deutschland zu unterstützen

Details können Sie doc hier entnehmen.

Ansprechpartner beim DAAD:

Frau Barbara Kirsch
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
German Academic Exchange Service
Referat 521 - Internationalisierung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: kirsch@daad.de
Tel.: 0228/8828615
Fax: 0228/88298615