Der Wettbewerb richtet sich an Promovierte aller Fachrichtungen, die im Jahr 2011 eine exzellente Dissertation von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung vorgelegt haben. Die drei Spitzenpreise sind mit jeweils 30.000 Euro dotiert. Einsendeschluss ist der 1.3.2012
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Frist: 01. September 2012
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09.05.11
Neue Trainingsworkshops 2011 vermitteln Expertenwissen zu Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU.
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10.03.11
Besondere Zuwächse im Bereich der Forschung erzielte die Universität Bamberg mit einer Steigerung von 107 Prozent gegenüber 2009.
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09.02.11
Informationsveranstaltung an der Universität Bamberg am 22. März 2011
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Im Bereich SSH wurden 2 Ausschreibungen für Verbundforschungsprojekte veröffentlicht:
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderinitiative "Forschungscampus - öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen".
Es können Projekte zu folgenden Inhalten gefördert werden:
Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden Preise für wissenschaftliche und
journalistische Arbeiten vergeben. An dem Wettbewerb können sich beteiligen
Bei der Auswahl werden Arbeiten berücksichtigt, die nach dem 1.1.2011 in deutscher Sprache veröffentlicht bzw. gesendet worden sind. Die Bewerber sollten bis zum 29.2.2012 das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie haben Ihre Promotion mit einem exzellenten Ergebnis abgeschlossen? Sie glauben daran, dass Wissenschaft die Welt verändern kann? Sie sind in der Lage, uns die gesellschaftliche Bedeutung Ihres Dissertationsprojekts in einem kurzen Text überzeugend darzulegen?
Dann bewerben Sie sich beim
Deutschen Studienpreis!
Der Deutsche Studienpreis wird jährlich ausgeschrieben und richtet sich jeweils an alle Promovierte eines Jahrgangs.
Einsendeschluss ist immer der 1. März des Folgejahres.
Alle, die im Jahr 2011 mit einem exzellenten Ergebnis promovieren, können sich folglich bis zum 1. März 2012 für den Deutschen Studienpreis bewerben. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen lesen Sie bitte hier nach.
Der Deutsche Studienpreis zeichnet jährlich die besten deutschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen aus. Schirmherr ist Bundestagspräsident Norbert Lammert. Für substanzielle und innovative Forschungsbeiträge vergibt die Körber-Stiftung Preise im Gesamtwert von über 100.000 Euro, darunter drei Spitzenpreise à 30.000 Euro. Der Deutsche Studienpreis zählt damit zu den höchstdotierten wissenschaftlichen Nachwuchspreisen in der Bundesrepublik. Die Ausschreibung richtet sich an Promovierte aller wissenschaftlichen Disziplinen, die mit magna oder summa cum laude promoviert haben.
ANR-DFG-Förderprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften – Ausschreibung richtet sich auch an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden.
Seit 2007 ermöglicht das gemeinsame Abkommen zwischen der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften die Förderung integrierter deutsch-französischer Forschungsprojekte. 2012 wird dieses Förderprogramm zum sechsten Male ausgeschrieben.
Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und intensivieren möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft. Bereits 2010 wurde auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Partnerlandes eigene Projektanträge zu stellen. Diese Förderpolitik wird auch in der neuen Ausschreibung konsequent fortgesetzt. Für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden besteht somit das Angebot, ein eigenes Forschungsprojekt zu realisieren – ohne thematische Vorgaben. Dadurch wird die Basis für nachhaltige deutsch-französische Kooperationen und Netzwerke geschaffen.
Neben der allgemeinen Intensivierung der deutsch-französischen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verfolgt das Programm noch zwei weitere Ziele. Die Geistes- und Sozialwissenschaften in beiden Ländern sollen ermuntert werden, durch die Zusammenführung national geprägter Wissenschaftstraditionen in bestimmten Forschungsfeldern Ergebnisse zu erarbeiten, die auch für wichtige und längst nicht mehr nationalstaatlich begrenzte gesellschaftliche oder politische Probleme von Belang sind. Sie sollen ferner in den Bereichen, in denen Deutsch und Französisch als Wissenschaftssprachen nach wie vor eine Rolle spielen, die Vorzüge der Mehrsprachigkeit auch im Wissenschaftsbetrieb nutzen und demonstrieren.
Förderanträge können vom 17. Januar bis 17. April 2012 bei der DFG beziehungsweise der ANR eingereicht werden.
Weiterführende Informationen:
Der ausführliche Ausschreibungstext ist zu finden unter:
www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/informationen_fachwissenschaften/geisteswissenschaften/dfg_anr_ausschreibung_2012.pdf
Das Sonderprogramm wendet sich an Geistes- und Sozialwissenschaftler aller Disziplinen. In erster Linie können Mittel zur Durchführung von wissenschaftlichen Projekten beantragt werden, daneben auch für Konferenzen und Workshops. Promotions- und Forschungsstipendien werden im Rahmen des Förderschwerpunktes nur bei Einbindung in ein Forschungsprojekt gewährt. Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der fünf Forschungsfelder zuordnen lassen.
Das Sonderprogramm gliedert sich in fünf thematische Felder:
1. Cybersecurity als staatliche Aufgabe
2. Öffentliche Verwaltung und Human Security
3. Konfliktlösungsmuster zwischen Staat und traditionalen Akteuren
4. Nicht-staatliche Akteure als Partner und Konkurrenten des Staates
5. Sicherheitsstrategien zwischen Doktrinbildung und Implementation
Die maximale Antragssumme beträgt 100.000 €. Die ausschließliche Beantragung kleinerer Summen für Reisekosten ist nicht möglich.
Die nächste Bewerbungsfrist endet am 16. Juli 2012.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter.
Im Rahmen der dreijährigen Förderrichtlinie können in jedem Jahr zu jeweils folgenden Terminen Projektskizzen eingereicht werden:
31. Oktober und
30. April
Das Förderverfahren ist jeweils zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu den oben genannten Einreichfristen, erstmalig zum 31.10.2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.
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Für den nach der Philosophin und Wissenschaftshistorikerin
Anneliese Maier benannten Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften aus dem Ausland vorgeschlagen werden, deren bisherige wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet international anerkannt sind und von deren Forschungskooperation mit Fachkolleginnen und Fachkollegen in Deutschland ein nachhaltiger Beitrag zur weiteren Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland erwartet wird.
Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits zur etablierten Spitzengruppe ihres Fachs gehören, sollen auch in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschrittene, aber bereits international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesprochen werden, von denen eine nachhaltige Prägung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland durch längerfristige Kooperationsperspektiven erwartet werden kann. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden selbst gewählte Forschungskooperationen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren mit der bzw. dem Nominierenden und / oder Fachkolleginnen bzw. Fachkollegen in Deutschland durchführen. Ein Preis ist mit 250.000 Euro dotiert.
Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu acht Anneliese Maier-Forschungspreise.
Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Nominierungsfrist endet am 30. April 2012.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung von wissensbasierten Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika.
Auszug:
Mit einem themenoffenen Ansatz werden Mobilitätsmaßnahmen zum Aufbau zukünftiger Forschungspartnerschaften gefördert, die:
Das BMBF hat im Rahmen der "Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung" folgende Bekanntmachung, mit Schwerpunkt auf Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen, herausgebracht.
Die UfM umfasst alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei.
Schwerpunkt liegt auf Anbahnung von angewandter Forschung und Entwicklung.
Ab Februar 2010 kann man sich bei der Studienstiftung unter dem Motto "Deine Chance: Mach den Auswahltest der Studienstiftung!" auch persönlich um ein Stipendium bewerben (bislang galt hier ein Vorschlagsrecht).
Für die Selbstbewerbung wurde ein Studierfähigkeitstest von der ITB Consulting GmbH entwickelt, einem der führenden Beratungsunternehmen im Bereich der Eignungsdiagnostik und dem erfolgreichen Macher des Medizinertests. Jetzt kann jede Studentin und jeder Student im ersten oder zweiten Semester an einer Universität oder Fachhochschule sich selbst bewerben und den Test absolvieren. "Ganz besonders wollen wir Studierende aus bildungsfernem Elternhaus zur Bewerbung ermutigen", so Dr. Gerhard Teufel, Generalsekretär der Studienstiftung. Studenten aus nicht-akademischen Familien und BAföG-Empfänger zahlten eine reduzierte Teilnahmegebühr von 25 statt 50 Euro.
Ausführliche Informationen mit einer Broschüre zum Test inklusive Beispielaufgaben finden Sie unter
http://www.studienstiftung.de/selbstbewerbung.html
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie den Südosteuropäischen Ländern (SOEL) bietet das BMBF eine Fördermassnahme zur Unterstützung gemeinsamer Projektanträge an.
Was wird gefördert?
A) in aktuellen Förderprogrammen des BMBF :
B) Verbundforschungsprojekte des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU (spezifisches Programm Zusammenarbeit)
C) Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Programms EUROSTARS
D) Gemeinsame Forschungsbasen
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsvorraussetzungen u.a.
Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
In besonders begründeten Fällen:
Der Zuschuss bei der Vorbereitung besonders aufwendiger Projekte sowie gemeinsamer Forschungsbasen kann bis zu 50 T€ betragen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt eine Eigenbeteiligung von 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Für Universitäten gilt eine entsprechende Quote von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Verfahren: Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen.
Mit der Umsetzung ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Die Fachlichen Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung direkt. Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der Partnerländer im Mittelmeerraum zu informieren. Ansprechpartner nach Zielländern geordnet sowie weitere Informationen zum Einreichverfahren entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung des BMBF.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung und zum Einsatz von mobil nutzbaren Technologien, digitalen Medien und Diensten in der beruflichen Qualifizierung.
Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie und der Zielsetzung der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung:
Ziel der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung und die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Belarus.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Antragstellung:
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Ansprechpartner im Internationalen Büro des BMBF (IB):
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum fpr Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49 (0) 228-3821 458
Fax: +49 (0) 228-3821 444
E-Mail: anja.koehler(at)dlr.de
Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49 (0) 228-3821 472
Fax: +49 (0) 228-3821 444
E-Mail: holger.brehm(at)dlr.de
Der DAAD hat in diesem Jahr ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Programm für deutsche Wissenschaftler aufgelegt, die nach einer Mobilitätsphase im Ausland Interesse daran haben, dauerhaft wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Das Programm "Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland" besteht aus zwei separaten Komponenten:
Details können Sie
hier entnehmen.
Frau Barbara Kirsch
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
German Academic Exchange Service
Referat 521 - Internationalisierung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: kirsch@daad.de
Tel.: 0228/8828615
Fax: 0228/88298615