Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist können auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden.
Zum Nachweis hat die oder der Studierende einen Auszug aus dem Familienbuch, die Geburtsurkunde des Kindes, die Adoptionsurkunde, Urkunden über die Pflege des Kindes oder den Feststellungsbescheid sowie eine Haushaltsbescheinigung vorzulegen.
Befreiungsanträge können bis zum Ende des jeweiligen Semesters gestellt werden.
In jedem Fall muss aber der Studentenwerksbeitrag und das Semesterticket in Höhe von derzeit 65,- Euro pro Semester überwiesen werden.
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