Die tägliche Arbeitszeit ist frei einteilbar zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr. Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wird im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen der Arbeitszeit im Einzelfall Beschäftigten mit Familienpflichten sowie bei Fort- und Ausbildung bei Notwendigkeit über die gleitende Arbeistzeit hinaus eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von diesen Rahmenarbeitszeiten nicht betroffen und können ihre Arbeistzeit noch flexibler gestalten.
Telearbeit ist generell bei solchen Aufgabenfeldern möglich, bei denen die Anwesenheit vor Ort nicht erforderlich ist. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, deren berufliches Aufgabenfeld die Arbeit zuhause zulässt, kann Telearbeit praktizieren. Voraussetzung ist ein Arbeitszimmer. Bei der Einstellungen und auf Personalversammlungen wird auf diese Möglichkeit zusätzlich hingewiesen.
Teilzeitbeschäftigungen sind mit allen erdenklichen Anteilen an Vollzeitbeschäftigungen möglich.
Weitere Flexibilisierungsmaßnahmen werden in der Projektgruppe "Familiegerechte Hochschule" regelmäßig mit Personalabteilung und Personalrat diskutiert. Bisher ließen sich immer Einzelfalllösungen finden, die sowohl dem Wunsch nach Flexibilisierung als auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung trugen.