Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist wesentlicher Bestandteil
einer demokratischen Gesellschaft der Chancengleichheit. Es gilt sowohl Strukturen zu schaffen, in denen ein gleichberechtigtes Miteinander möglich ist, als auch ein Klima des gegenseitigen Verständnisses. Beides ist für uns auch essentieller Bestandteil einer familienfreundlichen Universitätspolitik.
Wir fühlen uns zu aktivem Handeln verpflichtet, um die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu beschleunigen. Dafür stehen das Amt der Frauenbeauftragten im wissenschaftlichen und das Amt der Gleichstellungsbeauftragten im nicht-wissenschaftlichen Bereich.
Zentrales Anliegen der Frauenbeauftragten ist die Förderung junger Wissenschaftlerinnen, unter anderem durch Stipendien im Rahmen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms. Die Broschüre kUNIgunde sammelt Informationen und aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema „Frauen an der Hochschule“ und Genderforschung.
Ein Beispiel für die Aktivitäten der Fakultätsfrauenbeauftragten ist das Projekt „MUT – Mädchen und Technik“ mit dem Ziel, Schülerinnen für technische Berufe zu begeistern. Besser gleich berechtigt - als später...
Innerhalb der Universität gilt das Gleichstellungsgesetz und mit ihm die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für alle Frauen und Männer, soweit diese nicht zu den wissenschaftlichen Beschäftigten oder Studierenden gehören.