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Der Personalrat

In der Vergangenheit konnte der Personalrat aus den Gesetzen zur Mitbestimmung klar definierte Aufgabenbereiche ableiten. Sie bezogen sich in erster Linie aus:

soziale Angelegenheiten

  • Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc.
  • Verhütung von Dienst und Arbeitsunfällen
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden)
  • Fort- und Weiterbildung

personelle Angelegenheiten

  • Einstellung
  • Beförderung, Eingruppierung, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Übertragung anderer Tätigkeiten
  • Abmahnung, Kündigung
  • Versetzung und Abordnung

organisatorische Angelegenheiten

  • Veränderungen bei Betriebsteilen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen