Mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung wurde am 09. Mai 2012 die zweite Runde des Mentoring-Programms eingeleitet.
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Die Universitätsfrauenbeauftragten vergeben auch im Jahr 2012 Stipendien und Prämien für besondere Leistungen von Wissenschaftlerinnen der Universität Bamberg.
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Ab sofort können die Bewerbungsunterlagen für "PUSh" eingereicht werden.
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Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Das Bewerbungsseminar wendet sich an Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, es findet am Freitag 15. Juni 2012 von 9.30 s.t. - 16.15 Uhr statt.
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Die Mentoringbeziehung besteht aus der Nachwuchswissenschaftlerin (Mentee) und einer in der Wissenschaft erfahrenen Professorin oder eines Professors (Mentorin, Mentor).
Die Mentoring-Beziehung wird von einem regelmäßigen Austausch unabhängig vom Rahmenprogramm getragen. Form und Intensität des Austausches werden zwischen Mentee und Mentor/in individuell abgestimmt und vereinbart. Die Ausgestaltung der Mentoring-Beziehung und die Zielsetzungen werden in einer Mentoring-Vereinbarung zwischen Mentee und Mentor/in definiert und festgehalten.
Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung legen Mentee und Mentor/Mentorin gemeinsam fest, in welchem Rahmen und mit welchem Ziel sie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch pflegen wollen. Die Zusammenarbeit zwischen Mentee und Mentor/ Mentorin lässt sich sehr individuell, entsprechend den gesetzten Zielen und Bedürfnissen der Mentee gestalten.
Für die Umsetzung und Gestaltung der Mentoring-Beziehung sind die Mentee und der Mentor, bzw. die Mentorin gemeinsam verantwortlich. Sie stimmen ihre Zusammenarbeit individuell ab.
Die Programmkoordination unterstützt die Mentee bei der Suche einer Mentorin oder eines Mentors und stellt den ersten Kontakt her. Ebenso hilft Sie bei der Vernetzung und vermittelt zwischen Mentee und Mentor/Mentorin. Darüber hinaus steht sie bei der Lösung von organisatorischen Fragen zur Verfügung.
Der erste telefonische Kontakt und die Vorabklärung erfolgt durch die Programmkoordination. Die Angaben über die Mentee werden in standardisierter Form und vertraulich weiter gegeben. Im Falle des Einverständnisses der Mentorin bzw. des Mentors zur Teilnahme am Programm, nimmt die Mentee mit der Mentorin oder dem Mentor selbst Kontakt auf. Bei einem ersten Treffen klären beide Seiten ab, ob und inwieweit eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Sie halten Ziele und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit in einer Zielvereinbarung schriftlich fest.
Nachwuchswissenschaftlerinnen, die zunächst über keinen Kontakt zu einer Mentorin oder einem Mentor verfügen, bleiben gleichwohl Teilnehmerinnen des Programms.