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News

Vortrag von Elisabeth Bronfen über Gender und Hollywood

Die renommierte Kultur- wissenschaftlerin kommt am Di, 26.6. 2012, nach Bamberg - ein Highlight für Filmfans und alle, die sich für Gender und amerikanische Kultur interessieren.
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Berndt Ostendorf in Bamberg

200 students and faculty members took advantage of the opportunity to hear one of Germany's most distinguished American Studies scholars speak on multiculturalism.
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Launch of New Lecture Series “Making America”

Werner Sollors (Harvard) speaks about A New Literary History of America
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Excursion to the E.T.A.-Hoffmann-Haus, Bamberg

In the winter term 2011/12 the students of the seminar “Left in Ruins” and their lecturer Nicole K. Konopka, took the opportunity to explore the E.T.A. Hoffmann Haus in Bamberg during their class on German and American Romanticism.
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Excursion to the Burgfestspiele Jagsthausen

A group of students visited the valley of the river Jagst, near Heilbronn in Baden-Württemberg, as part of the seminar on the figure of the outsider in German and US-American literature and culture.
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Erste Staatsprüfung (mündlich) an öffentlichen Schulen im Frühjahr 2012

Informationen für Studierende, die ihre erste Staatsprüfung nach dem WS 2011/12 ablegen wollen.
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Bibliothekstutorien im WS 2011/12

Informationen zu Inhalten, Terminen und Anmeldemodalitäten der verpflichtenden Bibliothekstutorien zu den "Introductions to English and American Literature" sowie zu den Seminaren im Aufbaumodul
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Anerkennung B.A.

Stand: 19. März 2012

 

Anerkennung und Anrechnung von erbrachten Leistungen
für den B.A. Anglistik / Amerikanistik

(nicht für Anerkennungen ausländischer Studienleistungen!)

 

 für das Studium Generale
sowie bei Studiengangs- bzw. Universitäts­wechsel

für Studierende der Anglistik / Amerikanistik als erstem Hauptfach

 

Als Prüfungsausschussvorsitzende für den B.A. Anglistik / Amerikanistik ist Frau Prof. Dr. Christine Gerhardt seit dem Sommersemester 2011 für die Anerkennung bzw. Anrechnung von nicht im Rahmen des Bachelorstudiums Anglistik / Amerika­nistik an der Universität Bamberg erbrachten Leistungen verantwortlich. Dies betrifft Studienleistungen für das Studium Generale, von anderen Studiengängen sowie von ausländischen und inländischen Universitäten, wenn Anglistik / Amerikanistik Ihr erstes Hauptfach ist.

Zur Erklärung: Das erste Hauptfach ist entweder dasjenige Hauptfach von zweien, in dem Sie Ihre Bachelor-Abschlussarbeit schreiben; im Fall der Kombination von drei Fä­chern ist das einzige Hauptfach ausschlaggebend.

Im Folgenden geht es nur um die Vorgehensweise für die Anerkennung und Anrech­nung von Studienleistungen, die Sie in Deutschland erbracht haben.

Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität er­worben haben, müssen über den Koordinator für Austauschprogramme der Fakultät laufen („Erasmus GuK“). Das ist Dr. Marco Depietri, bei dem Sie sich vor dem Aus­­lands­aufenthalt über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Aner­ken­nung bzw. Anrechnung beraten lassen können. Bitte lesen Sie auf der Seite
http://www.uni-bamberg.de/guk/studium/erasmus/studieren-im-ausland/ alle dort beschriebenen Schritte gut durch.

 

Das Vorgehen bei Anerkennungen im Rahmen eines Doppelstudiums wird auf der Bachelorseite separat beschrieben.

Im Folgenden wird unterschieden zwischen Anerkennungen bzw. Anrechnungen

A)  für das Studium Generale

B)  für Ihre Studienfächer

    1)   von Studienleistungen an der Universität Bamberg

        1a)   für Studiengangswechsel im ersten Hauptfach (also: Anglistik /
                Amerika­nistik)

   1b)   für Studiengangswechsel im zweiten Hauptfach bzw. den
           Nebenfächern

   2)   von Studienleistungen in Haupt- und Nebenfächern von anderen
         deutschen Universitäten

*******************************************************

 

ABLAUF:

 

A) Studium Generale:

Wenn Sie sich lediglich Veranstaltungen für das Studium Generale anerkennen bzw. anrechnen las­sen möchten, senden Sie eine Email mit Ihrem Namen, Matrikelnum­mer und dem ausgefüllten

an Frau Prof. Dr. Gerhardt (christine.gerhardt(at)uni-bamberg.de) und kommen dann mit den entsprechenden Leis­tungsnachweisen oder Bescheinigungen direkt zu ihr in die Sprechstunde (An­meldung an der Pinwand vor Büro 001).

 

B) Wenn Sie sich Veranstaltungen anderer Studiengänge oder anderer deutscher Uni­versitäten für Ihre Studienfächer, also außerhalb des Studiums Generale, aner­kennen lassen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich bitte zunächst stets an die Studiengangsbe­auftragte Frau Prof. Dr. Knappe in einer ih­rer Sprechstunden (U9/104; Anmel­dung ist nicht nötig). Bitte bringen Sie dazu alle Unterla­gen mit (Scheine bzw. FlexNow-Ausdrucke, ggf. fachliche Anerkennungen; hierzu Genaueres weiter unten). Prof. Knappe bereitet die Anerkennung bzw. Anrechnung mit Ihnen vor und be­spricht mit Ihnen die mögliche Zuordnung der anzuerkennenden Veranstaltungen zu den Modulen des B.A. Anglistik / Amerikanistik, die Ver­teilung der Punkte sowie die für Ihren Studienabschluss evtl. noch feh­lenden Module bzw. Kurse.
  • Dann senden Sie eine Email mit Ihrem Na­men und der Matrikelnummer an Frau Prof. Dr. Gerhardt (christine.gerhardt(at)uni-bamberg.de) und fügen eine Liste mit al­len Veranstal­tun­­gen, die Sie anrechnen lassen möchten, bei. Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich, getrennt nach Fächern bzw. Studium Generale, die folgenden Formulare (bitte innerhalb der Fächer nach Bereichen sortieren, z.B. Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Sprachpraxis):

Dann kommen Sie mit allen Unterlagen in die Sprechstunde von Prof. Gerhardt (Anmeldung an der Pinwand vor Büro 001). Sie macht die formale Anerkennung bzw. Anrechnung und die Einstufung in das Fachsemester fertig* und sendet diese an das Prüfungsamt zur weiteren Bearbeitung. Beachten Sie, dass bei B1b) und B2) außer­dem fachliche Anerkennungen vorgelegt werden müssen (s.u.)

 

* INFORMATIONEN ZUR SEMESTEREINSTUFUNG: Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Semesterhochstufung. Hierbei gelten für die Ang­listik / Amerikanistik   – auf der Grund­lage des Beschlusses der Konferenz der Prüfungsaus­schuss­vorsit­zenden vom 14.04.2010 – fol­gende Regelungen:

  • Hauptfach zu 75 ECTS: Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in die­sem Fach im Ausland erwor­benen ECTS. (Auf Wunsch des/r Studierenden kann eine Hö­herstufung bereits bei 14 ECTS erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS.
  • Nebenfach zu 45 ECTS: Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in die­sem Fach im Ausland erwor­benen ECTS. (Auf Wunsch des/r Studierenden kann eine Hö­herstufung bereits ab 6 ECTS erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS.
  • Nebenfach zu 30 ECTS: Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor­benen ECTS. (Auf Wunsch des/r Studierenden kann eine Höher­stufung bereits bei 4 ECTS erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Se­mester ab 10 (8) ECTS.

 

B1)    Studiengangswechsel innerhalb der Universität Bam­berg

 

B1a)  Studiengangswechsel im ersten Hauptfach (also Anglistik / Amerika­nistik):

Gehen Sie wie unter B) beschrieben vor.

 

B1b)  Studiengangswechsel im zweiten Hauptfach bzw. den Nebenfächern (also nicht Anglistik / Amerikanistik):

Gehen Sie wie unter B) beschrieben vor.

Für die Anerkennung von an der Univer­sität Bamberg erbrachten Studienleistun­gen, die für Ihr zweites Hauptfach bzw. die Nebenfächer anerkannt werden sollen, benöti­gen Sie zusätzlich zu den unter Punkt B) genannten Details außerdem eine fachliche An­erkennung. Das heißt, Leistungen, die Sie in Ihrem zweiten Hauptfach bzw. den Nebenfächern erworben haben, müssen von den jeweiligen Fach­vertreter/innen an­erkannt werden, an die Sie sich bitte selbständig wenden. Für die fachliche Anerken­nung verwenden Sie bitte das

oder ein entsprechendes Schreiben des betreffenden Fachs. Alle Unterlagen sowie die von den jeweiligen Fachvertreter/innen unterschriebenen fachlichen Anerken­nungen und den Studienverlaufsplan des zweiten Hauptfachs bzw. des Nebenfachs bringen Sie bitte sowohl in die Sprechstunde von Frau Prof. Knappe als auch später in die Sprechstunde von Frau Prof. Gerhardt mit.

 

B2)  Studienleistungen in Haupt- und Nebenfächern von anderen deut­schen Univer­sitäten:

Gehen Sie wie unter B) beschrieben vor.

Leistungen, die Sie an einer anderen Universität im Inland erworben haben, müssen zusätzlich zu den unter Punkt B) genannten Details außerdem von den je­weiligen Fachvertre­ter/innen anerkannt werden, an die Sie sich bitte selbständig wenden. Für die fachli­che Anerkennung verwenden Sie bitte ausschließlich das

Alle Unterlagen sowie die von den jeweiligen Fachvertreter/innen unterschriebenen fachlichen Anerken­nungen und den Studienverlaufsplan des zweiten Hauptfachs bzw. des Nebenfachs bringen Sie bitte sowohl in die Sprechstunde von Frau Prof. Knappe als auch später in die Sprechstunde von Frau Prof. Gerhardt mit.

 

Beachten Sie den Unterschied zwischen Anerkennungen aus dem Inland und dem Ausland (hierzu vgl. S. 1).

 

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