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Entwicklungsperspektive der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht in Artikel 14 vor, dass jede Hochschule einen Entwicklungsplan aufstellt und ihn in angemessenen Zeitabständen fortschreibt.

Dieser Entwicklungsplan beschreibt die Vorstellungen der Hochschule zu ihrer strukturellen und fachlichen Entwicklung und er bildet die Grundlage für Zielvereinbarungen sowie für den Voranschlag zum Staatshaushaltsplan.

Um zu gewährleisten, dass er auf einer hochschulübergreifenden Abstimmung aufbaut, wird er daher von der Erweiterten Universitätsleitung abgefasst und dem Universitätsrat zum Beschluss vorgelegt.

In seiner Sitzung am 29. Juli hat der Universitätsrat die pdf Entwicklungsperspektive 2014 als Entwicklungsplan der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beschlossen.