Staatsexamensprüfungen in den modularisierten Lehramtsstudiengängen/Teilbereich Englischdidaktik

Nach der neuen LPO gibt es im Staatsexamen im Teilbereich der Englischdidaktik keine mündlichen Prüfungen mehr. Alle Studierenden müssen eine schriftliche Prüfung in der Englischdidaktik ablegen. Es handelt sich hierbei um eine dreistündige Klausur in deutscher Sprache, bei der drei Themen zur Wahl gestellt werden. Die erforderlichen Kenntnisse werden in § 33 der LPO beschrieben und für die Englischdidaktik in § 48 für die Lehrämter an Grund-/Haupt- und Realschulen und in § 64 für das Lehramt an Gymnasien spezifiziert.

Jedes Thema gehört schwerpunktmäßig einem der folgenden Bereiche an:

a) Sprachlerntheorien und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs 

b) Theorie und Methodik des kommunikativen Englischunterrichts 

c) Theorien und Ziele des interkulturellen Lernens und deren Umsetzung im Unterricht 

d) Ziele und Verfahren der Textarbeit im Hinblick auf interkulturelle, literarische und sprachliche Bildungsziele

Wir bieten seit längerem für diejenigen Studierenden, die nach alter LPO eine schriftliche Prüfung ablegen müssen (Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und beruflichen Schulen), einen Vorbereitungskurs dafür an. Dieser Kurs ist auch für Studierende nach neuer LPO geeignet, da sich die Inhalte prinzipiell gleichen. 

Bitte beachten: Diese fachdidaktischen Übungen sind gleichzeitig Bestandteil des Vertiefungsmoduls oder stellen das Wahlpflichtmodul (Lehramt Gymnasium, Studienbeginn ab WS 2011/12) dar.